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Frau Lisowski stellt den Ausschussmitgliedern den Entwurf der neuen Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten vor. Dieser liegt der Niederschrift in der Anlage 2 bei. Der Entwurf wurde bereits intensiv beim Gremium „Runder Tisch Sport“ diskutiert.

 

Die hier aufgeführten Entgelte wurden aufgrund einer Kostenleistungsrechnung erstellt. Frau Lisowski bittet, dass Frau Kuring als Fachfrau die Vorgehensweise für die Erstellung den Ausschussmitgliedern näher erklärt. Sie führt aus, dass in Zusammenarbeit mit dem Fachamt zunächst die Kostenstellen für die einzelnen Buchungen im Bereich Sport abgestimmt wurden. Im nächsten Schritt wurden die gesamten Kosten des Produktes Sportstätten auf die jeweiligen Kostenstellen aufgeteilt und eingebucht. Da noch keine Eröffnungsbilanz erstellt wurde, konnten nur die Abschreibungen und die Verzinsung des beweglichen Anlagevermögens berücksichtigt werden. Nachdem die Kosten eingebucht waren und Betriebsabrechnungsbögen erstellt werden konnten, wurden noch einige allgemeine Kostenstellen, wie Grünbrigade, Fahrzeuge und allgemeine Verwaltung auf die einzelnen Sportstätten umgelegt. Nun konnten die Gebühren pro Stunde und pro Tag berechnet werden, indem die Kosten jeder einzelnen Sportstätte durch die, mit dem Fachamt abgestimmte Zahl der Tage geteilt wurde.

 

Aufgrund dieser Berechnung haben sich die Entgelte für die Nutzung der Sportstätten verändert. Neben einem Entgelt für eine Stunde gibt es jetzt auch eins für den ganzen Tag. Hier gibt es einen Rabatt von ca. 15 % und es wird eine Nutzung von 10 Stunden zugrunde gelegt. Um die Entgelte übersichtlicher zu gestalten, wurde bei den Einfeldhallen der Grundschulen ein Durchschnittswert ermittelt.

 

Auch bei den Vergabegrundsätzen sind Veränderungen vorgenommen worden. Die Kategorie B wurde gestrichen, da es sich bei den dort genannten oft um gemeinnützige Einrichtungen handelte, die eher der „alten“ Kategorie C zuzuordnen waren.

 

Alle Wernigeröder Vereine haben auf der Grundlage des Sportfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt § 11 das Recht auf kostenfreie Nutzung in den Sportstätten der Stadt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kammler wurde ihm bestätigt, dass es sich um eine Zeitstunde und nicht um eine Unterrichtsstunde handelt.

 

Herr Härtel fragt nach, warum politische Vereinigungen nicht mehr genannt werden. Ihm wurde erklärt, dass diese in der neuen Kategorie B im Zusammenhang mit Punkt Nr. 5 der Vergabegrundsätze Berücksichtigung finden. Herr Schulze begrüßt diese Formulierung. Herr Härtel betont, dass es auf Bundesebene das Gleichheitsgesetz und das Antidiskriminierungsgesetz gibt. Er befürchtet, wenn die politischen Vereinigungen nicht explizit genannt werden, sie dann keinen Anspruch hätten. Frau Gorr regt an, diesen Punkt in den Fraktionen zu besprechen.

 

Weiterhin wurde von Seiten der Verwaltung erklärt, dass nach der neuen Entgeltordnung geschaut wird, wer ist Veranstalter und wer ist Ausrichter. Oftmals werden Veranstaltungen der Verbände über ansässige Vereine angemeldet. In diesem Fall wäre der Verband Veranstalter und müsste zahlen (Kategorie B, 50 %) und der Verein wäre nur Ausrichter.

 

In der bestehenden Entgeltordnung war vorgesehen, dass Vereine, die zu ihren Wettkämpfen Startgelder und Eintritte nehmen, für die Sportstätte ein Entgelt zu zahlen haben. Diese Regelung wurde gestrichen, da in der Vergangenheit zugunsten der Vereine davon abgesehen wurde. Auch wäre der Verwaltungsaufwand unangemessen hoch und die Vereine würden dann wieder mehr Fördermittel beantragen, um ihre Defizite auszugleichen.

 

Frau Gorr dankte der Verwaltung für den Entwurf und bittet, eine Beschlussvorlage zu formulieren.

 

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Beschluss
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