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Herr Gaffert erläutert die Vorlage. Herr Dorff ergänzt, dass die Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen per Gesetz grundsätzlich öffentlich ist. Der Vertrauensschutz gegen Korruptionsverdächtigungen ist hier höher anzusehen als die persönlichen Schutzrechte des Einzelnen. Es wird vorgeschlagen, den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen:

 

Der Hauptausschuss beschließt mit Inkrafttreten der Hauptsatzung die Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen ….

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Beschluss

Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt mit Inkrafttreten der Hauptsatzung die Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen über 1.000 € bis 12.000 € im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.03.2015 entsprechend der als Anlage beiliegenden Zuwendungsübersicht.

 

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Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen, einstimmig

 

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