Frau Gorr fragt nach der Beschlussvorlage von 2001 zum Kinder- und Jugendparlament. Herr Müller erläutert, dass es sogar eine Satzung aus dieser Zeit gibt.
Drei Vertreter des Jugendparlamentes aus Wolfenbüttel stellen das Jugendparlament dort vor (siehe Handout). Es wird eng von der Stadtjugendpflege begleitet. Eine Mitarbeiterin ist z.B. bei allen Sitzungen anwesend. Sie ist fast ausschließlich mit dieser Aufgabe betraut.
Auf Nachgefrage wird erläutert, dass Mitglieder des Jugendparlamentes mindestens Schüler der 7. Klasse sein müssen. Jüngere haben nach Meinung der Referenten häufig das Problem, dass sie sich nur schwer gegen Politiker durchsetzen.
Die Wahlbeteiligung an den Schulen war z.T. bei 70 %, was auf eine sehr hohe Akzeptanz schließen lässt.
Der Austausch mit Frankreich wird bereits seit vielen Jahren gepflegt. Dabei werden die Schüler durch die Stadt finanziell unterstützt. Dies schließt auch die Finanzierung des Jugendbüros ein.
Es wird gefragt, wie sich Schülerrat und Jugendparlament unterscheiden. Die drei Referenten sehen die Unterscheidung vor allem auf der Ebene der politischen Aktivitäten und den besonderen Rechten, die sie haben (z.B. Vorlagerecht im Stadtrat).
Die Initiative wurde durch einen Schüler angestoßen. Das Budget ist projektbezogen und an das der Stadtjugendpflege angegliedert. Sie werden meist von Jugendlichen angestoßen und das Jugendparlament ist federführend.
Die Akzeptanz der Erwachsenen ist nicht abhängig von ihrer Profession (Politiker oder Verwaltung), sondern der jeweiligen Persönlichkeit.
Die Verbundenheit mit der Heimatstadt wird dadurch nach Meinung der Referenten gestärkt.
Die Fluktuation ist in Wolfenbüttel nicht so hoch wie von einigen Ausschussmitgliedern erwartet. Die praktische Arbeit wird auf Arbeitsgruppen verteilt. Diese Arbeitsteilung motiviert die Jugendlichen zur kontinuierlichen Arbeit.
Frau Gorr fragt, warum dieser Tagesordnungspunkt aufgenommen wurde und warum die bestehende Satzung nicht umgesetzt ist. Herr Müller erläutert, dass ihm eine Prüfung der Einrichtung eines Jugendparlamentes sehr am Herzen liegt. Dabei will er einem Bottom-Up-Konzept folgen und nicht lediglich das alte Konzept umsetzen.
Es gibt ergänzend noch andere Partizipationsmöglichkeiten sowie auch andere Träger und Angebote.
Herr Müller schlägt vor, dass die Idee eines Jugendparlamentes zunächst in den Fraktionen und dann im JSSA diskutiert wird. Dem wird zugestimmt.