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Herr Nadler informiert zur Beschlussvorlage und dass die Anregungen aus der Anwohnerschaft nach Möglichkeit berücksichtigt wurden.

 

Herr Surovy (Planungsring GmbH) und Herr Kiebjieß (Baumeister Ingenieurbüro GmbH Bernburg) stellen den B-Plan vor. Das Baufeld wurde in 5 Wohngebiete unterteilt. Im Wohngebiet 1 entstehen 5 Einzelhäuser mit zwei Vollgeschossen, im Wohngebiet 2 zwei Reihenhauszeilen mit zwei Vollgeschlossen und in den Wohngebieten 3 bis 5 sechs Stadthäuser mit 3 Vollgeschossen (54 Wohnungen) sowie mit Tiefgarage (65 Stellplätze) und Terrassierung.

Die verkehrliche Erschließung erfolgt über zwei Stichstraßen, von denen je eine von der Walther-Rathenau-Straße und von der Lindenallee abzweigen. Die Verbindung zwischen den beiden Stichstraßen soll als öffentliche Verbindung für Fußgänger und Radfahrer angelegt werden. Ein hydrogeologisches und ein ingenieurgeologisches Gutachten wurden erarbeitet. Die Tiefgarage ist dort zulässig. Diese ist unterirdisch mit den 6 Stadthäusern verbunden. Es sind 3 Messstellen vorhanden, die abgelesen werden können. Das Dach der Tiefgarage soll begrünt werden. Für die anderen Dächer sollen rote, nicht glänzende Tonziegel, verbaut werden. Die Dächer sind geneigt, Flachdächer nur bei untergeordnetem Gebäudeanteil von 1/3. Die Fassaden sollen nicht zu grell sein.

 

Herr Rudo informiert, dass das Projekt aus dem ursprünglichen Wettbewerb „Mut zur Lücke – Mut zu Neuem“ entwickelt wurde. Es gab zwei nicht öffentliche Informationsveranstaltungen mit den Anliegern. Die Hinweise der Anlieger wurden nach Möglichkeit berücksichtigt. Es ist ein Spagat zwischen zeitgemäßer Gestaltung und der Berücksichtigung des historischen Umfeldes (Altstadt, Schloss).

 

Herr Kabelitz fragt nach zum Sportplatz für die behinderten Kinder. Herr Rudo informiert, dass die Entwicklung in enger Abstimmung mit dem Schulträger erfolgt ist. Hinter der Schule gibt es eine Fläche für die Erweiterung der Schule zur Anlage von Sport- und Freiflächen.

 

Herr Siegel fragt nach der Leistungsfähigkeit der Regen- und Abwasserkanäle und Ringkanäle. Dies muss im Vertrag/Plan fixiert werden. Wer hat an den nicht öffentlichen Informationsveranstaltungen für die Anwohner teilgenommen? Sollen die Parkplätze am Planetarium öffentlich werden? Herr Nadler bejahrt dies. Herr Siegel nimmt an, dass dort ein teures Wohneigentum entsteht. Er regt an, auch an die zu denken, die über nicht so viel Geld verfügen.

 

Herr Diesener ist irritiert und enttäuscht über diese Variante; es ist eine andere als die aus dem Wettbewerb. Er fragt, wo ist hier der Mut zur Lücke, wo der Mut zu Neuem? Er ist aber auch der Meinung, dass es teure Wohnungen in Wernigerode geben muss, da diese nachgefragt werden. Zum hydrogeologischen Gutachten fragt er nach, ob die Betrachtungen ausreichen.

 

Auf Herrn Winkelmann wirkt das sehr klotzig. Auch ist er der Meinung, dass die 1,2 Parkplätze pro Wohnung zu wenig sind.

 

Frau Wetzel kritisiert, dass in letzter Zeit vieles im beschleunigten Verfahren bearbeitet wird. Das Baugebiet soll aus der Altstadtsatzung herausgelöst werden. Die Anwohner müssen sich daran halten. Das stellt eine Benachteiligung der Anwohner dar. Die Stadtvillen sind zu hoch. Die Grundwassermessstellen sollen bleiben. Wer pflegt diese, liest sie ab und bezahlt? Es gibt noch sehr viele Fragen. Sie hätte sich eine vorherige Behandlung des Planes gewünscht. Sie denkt auch, dass die Parkplätze zu wenig sind. Wo lassen die Bewohner der Reihenhäuser ihre Autos?

 

Herr Rudo antwortet, dass mit dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes die Diskussion zum Entwurf, den Festsetzungen und aller im Zusammenhang stehenden Fragen möglich ist. Das ist der Beginn des Prozesses und nicht der Satzungsbeschluss. Der Stadtrat kann sich damit auch länger befassen. Nach Meinung von Herrn Rudo bündelt der aktuelle Entwurf alle Erkenntnisse, die mit und seit dem Wettbewerbsverfahren gewonnen wurden. Die Stadt baut die Häuser nicht, sondern verkauft die Fläche dafür.

 

Herr Kiebjieß erläutert, dass nicht alles in einem B-Plan festgesetzt werden kann, dass muss dann im Kaufvertrag geregelt werden. Grundlage für mögliche Festsetzungen im Bebauungsplan ist der Festsetzungskatalog von § 9 BauGB. Es gibt einen Investor für die Stadthäuser + Tiefgarage.

 

Herr Albrecht fragt, warum das Wohngebiet 5 so hoch ist. Herr Kiebjieß informiert dazu.

 

Herr Winkelmann schlägt eine andere Bebauung vor. Nicht schon wieder diese Stadthäuser, die es bereits mehrfach gibt und sehr Investorenorientiert sind.

 

Herr Diesener unterstützt dies, er ist für eine individuelle Bebauung an dieser Stelle.

 

Frau Wetzel fragt nach den Zusammenhängen mit dem Flächennutzungsplan und zur Altstadtsatzung.

Herr Nadler antwortet. Bei Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung muss der Flächennutzungsplan nicht im Parallelverfahren geändert werden. Es erfolgt eine Berichtigung in einem späteren Änderungsverfahren. Mit dem Beschluss für eine eigene örtliche Bauvorschrift für das Bebauungsplangebiet „Küchengarten“ wird die rechtskräftige Altstadtsatzung damit für dieses Gebiet außer Kraft gesetzt. Frau Wetzel möchte wissen, ob dazu ein Beschluss nötig ist. Frau Großmann weist auf die Begründung der Beschlussvorlage hin, dort ist der Verweis auf die nachträgliche Berichtigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB aufgeführt.

 

Herr Bergmann sagt, die Fragen der Höhen sind kompliziert. Es fehlt ein Geländeschnitt. Herr Kiebjieß beantwortet die Fragen. Frau Großmann verweist auf die Festsetzungen Punkt 2.1., wo der untere Bezugspunkt festgelegt ist.

 

Der TOP wird auf Antrag von Herrn Diesener vertagt.

 

Die Ausschussmitglieder werden gebeten, bis zum 15.01.2015 ihre Zuarbeit zum B-Plan an die Verwaltung zu übergeben.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

1

Enthaltung

Vertagung

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