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Herr Michelmann erläutert die Übernahme der Kosten der Unterkunft durch die Kommunale Beschäftigungsagentur (KoBa) und die dazu herangezogene Mietpreisrichtlinie des Landkreises Harz. Dazu teilt er ein Handout aus (Anhang 1) und nimmt auf den Artikel in der Harzer Volksstimme (Anhang 2) Bezug. Die Richtlinie bezieht sich auf Einzelpersonen oder Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II beziehungsweise SGB XII, welche weder über genügend Vermögen noch genügend Einkommen verfügen, um die tatsächlichen Kosten ihrer Unterkunft bezahlen zu können.

 

Grundsätzlich können die Kosten nur übernommen werden, wenn die Wohnungen angemessen sind. Dies bedeutet, dass sie preislich eine gewisse Bruttokaltmiete nicht überschreiten (herangezogen wird das untere Drittel der marktüblichen Preise der Region), aber dennoch gewisse Mindeststandards erfüllen. Dabei betont er, dass die Mietpreisrichtlinie aufgrund der aktuellen Diskussion ergebnisoffen überprüft werden wird, stellt aber auch klar, dass eine solche Überprüfung nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt werden können wird.

 

Außerdem stellt er fest, dass die Wohnfläche der von Leistungsbeziehern gemieteten Wohnungen unerheblich ist, solange die Bruttokaltmietgrenze nicht überschritten wird. Auch wenn nicht genügend Wohnraum zur Verfügung stehen sollte, findet die Bruttokaltmietgrenze keine Anwendung. 

 

Eine Forderung, den Mietpreis anzupassen oder ggf. umzuziehen, ergeht durch die KoBa generell erst ein halbes Jahr nach Überschreitung der Bruttokaltmietgrenze. Wenn sich die Umzugskosten nicht innerhalb eines Jahres amortisieren würden, wird ein solcher nicht gefordert.

 

Im Anschluss an seinen Vortrag steht Herr Michelmann noch für Fragen zur Verfügung.

 

Herr Kabelitz fragt unter anderem, ob ein Mietspiegel zur Lösung der aktuellen Probleme beitragen könne. Herr Michelmann sieht zur Erstellung eines Mietspiegels die Stadt und nicht den Landkreis in der Verantwortung und gibt zu bedenken, dass dieser wohlmöglich das Problem lediglich beschreiben, aber nicht per se lösen könne.

 

Frau Wetzel fügt hinzu, dass sie sich einen Mietspiegel als Orientierungsgerüst vorstellen könnte, worauf Frau Brandt ergänzt, dass sie generell eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den großen Vermietern in der Stadt               zielführend fände.

 

Herr Michelmann führt in diesem Zusammenhang an, dass er insbesondere die städtische Wohnungsbaugesellschaft in der Pflicht sieht, genügend günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Fietz stellt abschießend fest, dass durch die aktuellen Entwicklungen eine soziale Entmischung der Wohnquartiere voranschreitet, was nicht den Zielen der forcierten Stadtentwicklung entspricht.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

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