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Dezernent Friedrich erläuterte die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wernigerode Vorlage: 008/2014. Diese Satzung ist seit 2006 gültig und soll durch die in 2014 erstellte Satzung abgelöst werden. Die Stadtverwaltung wurde seitens der  Kommunalaufsicht auf einen zu geringen Kostendeckungsgrad hingewiesen. Es sollten höhere Gebühren erhoben werden. Seitens der Stadt wurden bereits alle Kostensenkungsmöglichkeiten weitestgehend ausgeschöpft. Mit der Berechnung der neuen Gebühren, ist eine 20 bis 30 prozentige Erhöhung zu verzeichnen. Da die Gebühren zwischen Erd- und Urnenbestattungen noch zu unterschiedlich sind, sollen dazu weitere Überlegungen erfolgen. Die Flächenabhängigkeit zwischen Erde und Urne soll nach Möglichkeit ausgewogen werden. Der Satzungsentwurf wurde deshalb vertagt, die Satzungen bleiben aber im Geschäftsgang, wie geplant.

r Benzingerode würde es bei der Nutzung der Trauerhalle eine Gebührensenkung, von 93,00 € auf 86,00 € geben.

 

Der Ortschaftsrat stimmte der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wernigerode, Vorlage: 008/2014 einstimmig zu.

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Beschluss
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