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Herr Siegel stellte fest, dass aus seiner Sicht alle Anfragen aus den vorherigen Ausschusssitzungen abgearbeitet sind.

 

Herr Härtel fragte nach, wie sich die Verwaltung zu den verstärkt auftretenden Radfahrern mit BMX-Rädern stellen. Von Herrn Friedrich wurde hierzu entgegnet, dass diese Fahrräder in aller Regel nicht straßenverkehrstauglich seien, weil die vorgeschriebene Ausrüstung fehlt. Er habe jedoch aus seiner Sicht nichts dagegen, wenn sich diese Art Radfahrer auf Waldwegen bewegen und vor allem die ausgewiesenen BMX- bzw. Mountainbike-Routen im Harz nutzen. In der Fußgängerzone oder auf viel befahrenen gemeinsamen Geh- und Radwegen haben diese Fahrräder aus seiner Sicht nichts zu suchen. Entsprechende Kontrollen obliegen ausschließlich der Polizei, wenngleich bezweifelt werden muss, ob solche Kontrollen in Zukunft noch zielgerichtet durchgeführt werden können, da z.B. im Revierkommissariat Wernigerode der betreffende Kollege für Verkehrserziehung mittlerweile in den Ruhestand ersatzlos verabschiedet wurde.

 

Herr Härtel fragte nach, wann es mit dem Baugeschehen in der Nöschenröder Straße weitergeht. Insbesondere seien die Anwohner an baldigen Informationen interessiert. Herr Friedrich entgegnete hierzu, dass aus seiner Kenntnis ab dem 17.03.2014 gebaut werden solle; die entsprechende Anwohnerversammlung sei für die nächste Woche anberaumt, den genauen Termin wisse er allerdings nicht.

 

Herr Wurzel fragte nach dem aktuellen Stand der vorschriftsmäßigen Benutzbarkeit der Geh-, Radwege in der Friedrichstraße insbesondere durch Radfahrer. Herr Friedrich sagte hierzu eine Information zu.

 

Von Herrn Gutjahr gibt es hierzu folgende Information:

 

Radwegebenutzungspflicht auf der Friedrichstraße/L 100

Vorerst vom 12.09.2013 bis 30.06.2014 hat die Verkehrsbehörde des LK Harz die Benutzungspflicht auf dem Teilstück der L 100 zwischen Lutherstraße und Goethestraße aufgehoben. Somit ist dem Radfahrer auf besagtem Teilstück die Nutzung der Straße und auch der Gehwege erlaubt (Verkehrszeichen 239 Sonderweg Fußgänger, plus Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei). Die Anordnung gilt probeweise bis zum 30.06.2014. Werden bis zum 30.06.2014 keine gravierenden Mängel festgestellt, wird die Anordnung durch Aufhebung der Befristung auf Dauer erlassen.

 

Herr Wurzel hält die aktuelle Umleitungsbeschilderung an der Einmündung Westerntorkreuzung/Unter den Zindeln für gefährlich. Er würde sich deutlichere Hinweise wünschen. Von Herrn Friedrich wurde eine Prüfung zugesagt.

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Beschluss
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