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Frau Lisowski erklärte zum Haushalt des Amtes 40, dass mit Einführung der Doppik einige Ausgaben anders dargestellt sind, aber grundsätzlich sich nichts wesentlich an der Höhe der Sachausgaben geändert hat. Neu im doppischen Haushalt ist die Zusammenfassung aller Schulen und auch der Museen zu jeweils einem Produkt sowie die Ausweisung der inneren Verrechnung für die Inanspruchnahme von Leistungen von Feuerwehr, Bauhof und Grünanlagen.

Im Investitionsplan wies sie auf die Eigenmittelanteile für die Sanierung der GS Harzblick im Rahmen der STARK III-Förderung und die Sanierung der Schanzenanlage im Zwölfmorgental besonders hin.

 

Bis zum Ausschuss haben sich Herr Schulze, Herr Diesener, Frau Tannert und Herr Wiecker die einzelnen Produktbereiche des Amts 40 angesehen.

 

Herr Diesener berichtete zum Produkt Grundschulen, dass, seitdem er Stadtrat ist, keine Erhöhung der Sachkosten zu verzeichnen ist. Es gibt nur Erhöhungen im Bereich der Betriebskosten. Er möchte nicht, dass diese Erhöhungen Kürzungen bei den Kosten, die direkt beim Schüler ankommen, verursachen. Momentan gibt die Stadt Wernigerode pro Schüler 32,50 € (25 € Lehrmittel, 7,50 € Zuschuss für kulturelle Veranstaltungen) aus. Der  Erwerb von Schulmöbeln und die Erneuerung der IT-Technik sind für ihn sehr wichtig, damit Schulen mithalten können.

 

Herr Wiecker und Frau Tannert, die sich näher mit dem Haushalt der Sportstätten und der Badeanlagen beschäftigt haben, schätzten ein, dass auch hier keine wesentlichen Erhöhungen vorliegen. Als positiv bewertet wurde, dass die Wartungsverträge aller Sportstätten aufeinander abgestimmt wurden und damit für die gleiche technische Anlage eine Wartungsfirma verpflichtet wurde. So kann bei Anfahrten gespart werden. Weiterhin hob er hervor, dass es sehr lobenswert ist, wie viel Geld für die Einmietung von Sportvereinen in nicht zur Stadt gehörenden Sportstätten zur Verfügung gestellt wird und die hohe Sport- und Kulturförderung.

 

Herr Festerling fragte nach, ob die Ortschaften bei Inanspruchnahme des Bauhofes bei der Vorbereitung von Festen auch die Kosten in Rechnung gestellt bekämen. Das wurde von Frau Lisowski bestätigt, aber im Haushalt der Kultur ist dieses mit berücksichtigt.

 

Herr Schatz wollte wissen, in welchem Sachkonto die Mehrwertsteuer, die bei den Badeanlagen anfällt,  ausgewiesen ist. Da das nicht so schnell ermittelt werden konnte, die Antwort im Protokoll:

 

4.2.4.02.6521100              Einnahmen Mehrwertsteuer 7 %

5700.1590 – 80 %

 

4.2.4.02.6521200              Einnahmen Mehrwertsteuer 19 %

5700.1590 – 20 %

 

4.2.4.02.652130                            Erstattungen Vorsteuer

5700.1591

 

4.2.4.02.7441300              Abführung Mehrwertsteuer

5700.6410

 

42.4.02.7441100              Abzugsfähige Vorsteuer 7 %

5700.6420 – 80 %

 

42.4.02.7441200              Abzugsfähige Vorsteuer 19 %

5700.6420 – 20 %

 

Weiterhin fragte er nach, ob es nicht wirtschaftlicher ist, den Kiosk im Waldhofbad zu verpachten. Wenn sich ein Pächter findet, wird die Verwaltung diesen in diesem Jahr verpachten.

 

Da Herr Schulze erkrankt war, konnte kein Bericht zum kulturellen Bereich gegeben werden. Frau Lisowski, die gemeinsam mit ihm die Haushaltsaufstellung durchgegangen ist, erklärte, dass es vonseiten Herrn Schulzes keine Beanstandungen gab. Als positiv bewertete er die Kulturförderung und den erhöhten Zuschuss für das Philharmonische Kammerorchester (PKOW).

In diesem Zusammenhang dankte Frau Gorr dem Landkreis Harz und dem Land ausdrücklich, dass im Dezember 2013 die Vereinbarung zur weiteren Förderung des PKOW unterschrieben werden konnte.

 

Abschließend erkundigte sich Herr Diesener, ob auch die Personalkosten von Mitarbeitern, die beim SAT eingesetzt sind, innerhalb der internen Verrechnung Berücksichtigung finden. Bereits im Vorfeld wurde sich verständigt, dass diese keine Berücksichtigung finden, so Herr Heinrich.

 

Frau Gorr dankte der Verwaltung für die Aufstellung des Haushaltsplans und stellte den Teil des Haushaltes, für den der Kulturausschuss zuständig ist, zur Abstimmung.

 

Die Vorlage 001/2014 wurde mehrheitlich empfohlen.

 

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

/

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

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