Herr Siegel führt in die Thematik ein und erläutert seinen Vorschlag, bei einem nur einseitig vorhandenen Gehweg, beide Grundstückseigentümer zur Reinigung verpflichten zu wollen.
Herr Fröhlich trägt die Sicht der Verwaltung hierzu unter Verwendung der Argumentation vor, welche als Anlage 3 dem Protokoll beigefügt ist. Herr Friedrich warnt vor zu hohem Verwaltungsaufwand bei der Durchsetzung und Kontrolle und vor erhöhten Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Herr Siegel sieht diese Argumentation nicht so kritisch.
Herr Porsche bestätigt die bisherige Praxis als funktionierend und befürchtet ebenfalls eine ablehnende Haltung der Grundstückseigentümer. Herr Härtel sieht den Vorschlag zur Änderung problematisch, besonders dann, wenn einer der Reinigungspflichtigen eine Firma oder die Stadt selbst sind.
Herr Schatz schlägt vor, den Vorschlag zur Änderung zu vertagen und bis dahin die derzeitige Regelung auf Praktikabilität zu prüfen. Herr Hartung hält die Einschränkung für bebaute Grundstücke für positiv. Herr Niemann rät von einer Änderung der Reinigungssatzung ab. Herr Waller sieht für eine Änderung keinen Bedarf.
Herr Siegel stellt den Vorschlag zur Vertagung zur Abstimmung.
Ergebnis: 4 Ja und 2 Nein-Stimmen. Damit wird die Entscheidung vertagt.