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Herr Siegel erinnert an das Vorliegen einer neuen Kalkulation zum 01.01.2014. Herr Friedrich sieht die derzeitige Regelung positiv für die Bürger. Ebenso begrüßt er den langen Kalkulationszeitraum. Gleichzeitig befürchtet Herr Friedrich jedoch eine etwaige Forderung der Kommunalaufsicht nach einem wesentlich höheren Kostendeckungsgrad (derzeit 52%-54%; künftig 70%-75%). Herr Friedrich erhofft sich hierbei jedoch einen besseren Kostendeckungsgrad durch alternative Bestattungsformen. Herr Siegel bestätigt teilweise die Argumentation von Herrn Friedrich, mahnt jedoch wiederum den 01.01.14 als Termin an.

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Beschluss

 

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