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Es liegt ein Wortbeitrag einer Einwohnerin vor (Frau Buchmann, Goethestraße 7, WR). Sie fragt nach, welche neuen Bestattungsformen (z. B. Friedwald) auf dem städtischen Friedhof angeboten werden und weshalb es nicht möglich sei, auch unter der Verpflichtung künftige andere Gebühren tragen zu wollen, schon zu Lebzeiten eine Grabstelle (z. B. neben der schon belegten des Partners) erwerben zu können. Ihr wird eine schriftliche Antwort vom Sachgebiet Grünanlagen zugesichert.

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Beschluss

 

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