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Herr Hulzer beschrieb diese Vorlage und erläuterte diese ausführlich. Für die veranschlagten Planungsleistungen für das Eisstadion in Höhe von 345 T€ wurde bereits ein vorzeitiger Maßnahmebeginn durch das Landesverwaltungsamt am 13.05.2013 genehmigt. Herr Beimel erwähnte, dass daraus die Planung der 1. Leistungsstufe erarbeitet und ebenfalls das Wirtschaftlichkeitsgutachten finanziert werden können. Mit der Änderung der Beschlussvorlage wurden die Anregungen des Bauausschusses durch die Verwaltung aufgenommen und eingearbeitet. Frau Prof. Burkhardt-Holicki möchte unter Punkt 2. in der Änderungsvorlage ergänzt haben, dass das Wirtschaftlichkeitsgutachten durch ein anderes Unternehmen erstellt wird. Herr Schatz gab zu bedenken, dass der jetzige Entwurf keine Zustimmung der Stadträte hinsichtlich der Entscheidung Natur-oder Kunsteis finden wird. Herr Beimel antwortete, dass erst im nächsten Planungsschritt entschieden wird, wie die Ausführung auf der Grundlage der 1. Leistungsstufe inhaltlich ausfällt und dann zu einem tragfähigen Konsens führen kann. Es sollte eine Entwurfsplanung für Natur-und Kunsteis erstellt werden. Frau Drogan wies daraufhin, dass nach § 11 Abs. 1 GemHVO Doppik mehrere Wirtschaftlichkeitsvergleiche vorliegen müssen. Es wurde festgestellt, dass man die Planung und das Wirtschaftlichkeitsgutachten abwarten sollte um eine Festlegung zu treffen, wie das Eisstadion gebaut werden soll.

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Beschluss

Beschluss 038/01/2013

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8 Ja-Stimmen

 

 

 

1 Enthaltungen

 

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