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Frau Fietz informiert über die Änderungsvorlage 22/01/2013 der Verwaltung.

 

Frau Brandt fragt, wie eine Lösung im Interesse der zurzeit Betroffenen gefunden werden kann. Es geht bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Einstellung) nicht um den zurzeit beschäftigten Personenkreis. 

 

Herr Kabelitz besteht auf die Ursprungsfassung der Beschlussvorlage. Er hat sich intensiv mit der Problematik und den rechtlichen Fragen auseinandergesetzt. Er gibt den Hinweis, dass die Flexibilität (auch bei Ausfall) bei einer Einstellung der Frauen über die Bundesfreiwilligendienstleistenden gesichert sein kann. Der Vorteil für die Personen ist der verlässliche Arbeitgeber Stadt Wernigerode.

 

Frau Brandt gibt nochmals zu bedenken, dass es durchaus möglich ist, dass die zurzeit betroffenen Personen eventuell dann ab 01.01.2014 keine Arbeit mehr haben.

 

Herr Kabelitz geht davon aus, dass dieser Personenkreis sich bewirbt.

 

Herr Niemann gibt den Hinweis, zuerst die Mitarbeiter der Stadt anzusprechen, die Aufgaben zu erledigen.

 

Frau Wetzel weist darauf hin, dass bei einer Ausschreibung Kriterien einzuhalten sind, da es ansonsten zu rechtliche Folgen führen kann. Sie betont aber auch, dass der Wille und das Ziel klar sind.

 

Um 19:30 Uhr verlässt Frau Brandt die Sitzung.

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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