Mit Hinweis auf das durch das Kompetenzzentrum für Stadtumbau initiierte VOF – Verfahren für das Eisstadion in Schierke leitet Oberbürgermeister Gaffert diesen TOP ein.
Durch die besondere Lage im Ort, den Naturraum mit Kalter Bode ist das zukünftige Eisstadion ein wesentliches Bauwerk mit Ausstrahlung auf eine stilvolle Entwicklung des Ortes.
Es besteht im Ergebnis des VOF – Verfahrens die Chance, architektonisch ein Zeichen zu setzen. Bei einer Präsentation von vier Entwürfen am 9.4.2013 im Rathaus Wernigerode, ging die Bietergemeinschaft Graft, SPB (Schleich, Bergemann und Partner) und WES International Landscap Architects als Sieger hervor. Der Oberbürgermeister stellte Lars Krückeberg vom Büro Graft vor.
Lars Krückeberg präsentiert den sogenannten Stegreifentwurf für das Natureisstadion Schierke.
Folgende Bereiche wurden in der anschließenden Aussprache diskutiert:
a) Grundsätzliche Meinungsäußerungen zur Architektur des Entwurfes
Der Entwurf wurde von nahezu allen Abgeordneten begrüßt und zum Teil als außerordentlich positiv bewertet (fantastisch, originell etc.)
b) Technische und funktionale Fragen
Hier wurde vor allem die Frage aufgeworfen, ob die Dachkonstruktion ausreichend Schutz vor Regen und Schnee bietet (Frau Dr. Tschäpe, Herr Mänz).
Findet die besondere Schneelast in Schierke Berücksichtigung?
Kritisiert wurde die Bebauung des Blickbereiches zur Bode.
c) Investitionskosten
Wie hoch sind die tatsächlichen Investitionskosten?
Gibt es eine Investitionsobergrenze?
Wie hoch ist die Landesförderung?
Wie stellen sich die finanziellen Proportionen zwischen Dach und den Gebäuden dar?
Herr Hulzer soll bei der weiteren Diskussion in den Ausschüssen anwesend sein.
Zu diesen Fragen äußern sich Frau Gorr, Herr Siegel, Herr Pöhlert und Herr Mänz.
d) Betriebs- und Folgekosten
Diese Themen werden vor allem von Herrn Richter, Herrn Siegel, Herrn Pöhlert und Herrn Mänz aufgeworfen und u.a. durch den Oberbürgermeister bestätigt bzw. beantwortet.
Die Höhe der Folgekosten muss geklärt werden. Eine Kostenrahmenplanung ist erforderlich.
Der Zuschuss durch die Stadt ist zu definieren.
Ein Bewirtschaftungskonzept ist gemeinsam mit der WTG zu erstellen.
Der Betreiber (WTG) muss mit Beginn der Planungen dabei sein.
Was kann im Rahmen der 6 Mio. € netto eingespart werden (Hinweis auf erste Überlegungen der AG 2).
e) Spezifische Fragen nach der Planung
Frau Gorr hinterfragt die Äußerung von Herrn Krückeberg, das Terrain sei nicht ganz bekannt gewesen.
Herr Siegel fragt, ob ein B-Plan erforderlich sein wird.
Herr Nadler wird umgehend mit der Genehmigungsbehörde (LK Harz) das Planerfordernis nach einem B-Plan nach grundsätzlicher Zustimmung durch den Ausschuss für den vorliegenden Entwurf prüfen.
f) Die weiteren Schritte
Herr Gaffert erklärt, dass ein Beschluss des Stadtrates für die Auftragsvergabe erforderlich ist. Dieser wird für die Sitzung am 11.7.2013 vorbereitet. Er empfiehlt, da es keine grundsätzlichen Einwände gibt, die Beschlussvorlage zu erarbeiten und in den Geschäftsgang zu geben.
Lars Krückeberg äußert sich zu den aufgeworfenen Fragen und Themen:
Zu b)
- es regnet und schneit nicht rein,
- ggf. ist ein Absenken des Daches zu überlegen, gehört jedoch in den Bereich der Detailplanung und ist gemeinsam mit den Statikern zu lösen,
- die besonderen Schneelasten des Harzes, insbesondere des Brockengebietes fanden Berücksichtigung,
- begrüßt die Anregung den Blick zur Bode durch Verzicht auf Funktionsräume zu öffnen.
zu c)
- bekräftigt, dass das Projekt für 3,5 Mio. € nicht zu realisieren ist,
- 6 Mio. € netto sind für die Investition realistisch,
- darin sind alle Leistungen enthalten (nach Stehgreifentwurf).
zu e)
- zu der Frage von Frau Gorr: aufgrund des Stehgreifentwurfes konnten keine spezifischen Untersuchungen durchgeführt werden,
- ggf. sind topografische Untersuchungen erforderlich.
Einwurf von Ganske/ Hopstock: Im Rahmen eines älteren B-Planes sind topografische Untersuchungen (Bohrungen) durchgeführt worden.
Äußerungen von Oberbürgermeister und Burkhard Rudo:
Zu c)
- Herr Rudo gibt zur Kenntnis, dass bei der Anhörung auch die anderen Büros zu ähnlichen Investitionssummen gekommen sind,
- Der Oberbürgermeister weist auf Vorabsprachen mit dem Land hinsichtlich Landesförderung hin; die Obergrenze von 6 Mio. € netto ist mit dem Land besprochen, eine 2/3 Förderung wurde signalisiert.
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Ergänzungen können durch die Ergebnisse der Beratung der AG 2 aus bei gefügter Anlage entnommen werden.