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Herr Kabelitz führt in die Thematik ein.

 

Herr Dorff erläutert anhand einer Darstellung

 

1. die Zielstellung

- Absicherung Essenausgabe

- Flexibilität bei Ausfall

- Entlastung Erzieherinnen

- dezentrale Kosten (Essengeld)

- keine „Ausbeutung“

 

2. die Historie

- Hauswirtschafterinnen in Kitas

- Erzieherinnen übernehmen Aufgaben

- 2007 – 2009 Erzieherinnen plus MA Zeitarbeitsfirma (1,5 – 2 h / tgl.)

- 2009 - 2012 Erhöhung Standard durch universell einsetzbare Kommunal-Kombi-Kraft plus MA Zeitarbeitsfirma (1,5 – 2 h / tgl.)

- ab 9/2012 Auslaufen Bundesprojekt Kommunal-Kombi, dafür Verdoppelung der Stunden für MA der Zeitarbeitsfirma (3,0 – 4,0 h / tgl.)

- bisher beabsichtigt Rückkehr zu Anstrich 4 mit sozial geförderter Arbeit

 

Es wird darüber informiert, dass Lohnvorgaben nicht Bestandteil eines Ausschreibungsverfahrens sein dürfen. Alle Anwesenden sind mit der Entwicklung unzufrieden. Es werden mögliche Wege diskutiert, die zur Absicherung der Leistung unter verschiedenen Voraussetzungen denkbar sind.

 

Herr Niemann fordert auf, eine Erhebung zu erstellen, deren Inhalt die Gegenüberstellung der Kosten für die unterschiedlichen Modelle ist.

 

Alle zeigen Einigkeit dahingehend, dass diese Aufgabe nicht von den Erzieherinnen geleistet werden kann. Die pädagogische Qualität muss gesichert bleiben.

 

Über die Vorlage wird im nächsten Ausschuss erneut beraten. Sie wird vertagt.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

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