Auf Wunsch des Sozialausschusses hat Frau Lisowski in dessen letzter Beratung zum aktuellen Stand inklusive Beschulung an den Grundschulen der Stadt gesprochen. Da Fragen zu den Grundschulen vornehmlich zu den Aufgaben des Kulturausschusses zählen, soll eine kurze Information zur Inklusion auch hier erfolgen.
Die Information erfolgt aus Sicht des Schulträgers und nicht aus Sicht der Pädagogen. Als Schulträger ist die Stadt für die Schaffung der sächlichen Rahmenbedingungen zuständig.
Dafür hat sich Frau Lisowski mit den „Empfehlungen für die Weiterentwicklung des gemeinsamen Unterrichts im Land Sachsen-Anhalt“ auseinander gesetzt, die von der Arbeitsgruppe „Gemeinsamer Unterricht“ im Land vorgelegt wurde. Von besonderer Bedeutung ist „Überlegungen zu den schulischen Ausstattungen bei Weiterentwicklung des gemeinsamen Unterrichts“. In dem Diskussionspapier wird festgestellt, dass für die Ausstattung von Schulen und Schulanlagen eine Handreichung aus dem Jahr 1994 existiert. Da sie jedoch nur eine Empfehlung ist und bereits bestehende Schulgebäude einbezieht, ist sie als Grundlage für die Weiterentwicklung des gemeinsamen Unterrichts nur bedingt geeignet und bedarf einer Überarbeitung. Die Schulträger benötigen größere Verbindlichkeiten der Aussagen für Entscheidungen und deren Umsetzungen.
Von 819 Schülern in den kommunalen Grundschulen haben 35 einen diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf. Förderschwerpunkte sind: Sprache, Hören, Sehen, Lernen, Leserechtschreibschwäche, Dyskalkulie, soziale-emotionale Störungen und anerkanntes ADHS. Für diese diagnostizierten Beeinträchtigungen werden keine speziellen räumlichen Ausstattungen momentan benötigt. Grenzen wären den kommunalen Schulen bei Körperbehinderung gesetzt, da derzeit ist keine Grundschule der Stadt barrierefrei ist. Auch nach der Sanierung der Ganztagsschule Stadtfeld werden nur das Hof- und Zentralgeschoss barrierefrei zugänglich sein, nicht die Sanitär- und Klassenräume.
Als besonderes Problem wurde in der Diskussion die Hortbetreuung der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf angesprochen. Dafür werden Mitarbeiterinnen mit Zusatzqualifikationen benötigt, um den Kindern gerecht zu werden, denn Inklusion endet nicht mit der Schulklingel.
Frau Wetzel ergänzte, dass neue räumliche Voraussetzungen auch für die SEP (Schuleingangsphase) geschaffen werden müssen, um jahrgangsübergreifende Lerngruppen bei bestimmten Unterrichtseinheiten teilen zu können.
Herr Wiecker, Herr Schatz und die Vertreterin der Harzer Volksstimme verließen am Ende des öffentlichen Teils den Ausschuss