Frau Lisowski berichtet über den Stand der Inklusion an den Grundschulen in Wernigerode. Ihre Darstellung erfolgt aus Sicht des Schulträgers, nicht aus Sicht der Pädagogen. Der Schulträger ist für die Schaffung der sächlichen Rahmenbedingungen zuständig.
Sie informiert über eine Handreichung von 1994 zu Schulbauten. Diese ist dringend zu überarbeiten, um eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Gegenwärtig ist keine Grundschule barrierefrei hergerichtet. Auch nach erfolgter Baumaßnahme im Stadtfeld werden nur der Hof und der Kellerbereich barrierefrei sein, keine Klassenräume. Von 819 Schülern in den kommunalen Grundschulen wurde für 35 ein sonderpädagogischer Förderbedarf ermittelt; das entspricht einem Prozentsatz von 4,2. Förderschwerpunkte sind: Sprache, Hören, Sehen, Lernen, Lese-Rechtschreib-Schwäche, anerkanntes ADHS, sozial-emotional, Dyskalkulie. Sie informiert, dass zusätzliche Lehrerwochenstunden für Lehrerförderkräfte, die unterstützend und beratend tätig sind, bei ermitteltem Förderbedarf sehr gering sind.
In der Diskussion werden weitere Probleme benannt und beraten. Auch der Hortbereich ist davon betroffen. Hier werden Mitarbeiterinnen mit Zusatzqualifikation benötigt, um den Kindern gerecht zu werden.