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Herr Rudo erläutert die Vorlage ausführlich. Er informiert, dass der Förderantrag für die Maßnahmen Parkhaus mit Brücke bereits gestellt und der Bewilligungsbescheid vom Land im Sommer 2012 in Aussicht gestellt worden ist. Die Abrechnung der Maßnahme muss bis zum 30.06.2014 erfolgt sein. Damit der frühzeitige Baubeginn März/April 2013 erfolgen kann, ist noch in diesem Jahr mit dem europaweiten Ausschreibungsverfahren zu beginnen, welches ca. 4 – 5 Monate dauern kann. Ermächtigung für das Ausschreibungsverfahren ist ein entsprechender Titel im Haushaltsplan, der mit diesem Beschluss erreicht wird und als Handlungsgrundlage für die Verwaltung dient. Die Ausschussmitglieder weisen darauf hin, dass die Überschaubarkeit und Transparenz der gesamten finanziellen Belastungen sowie der finanziellen Beteiligung des Landes nicht verloren gehen darf. Herr Rudo erläutert, dass es sehr schwierig ist, Kostenprognosen abzugeben und weist in diesem Zusammenhang auf die notwendige Planungssicherheit hin. Durch die Beauftragung der juristischen Begleitung des Ausschreibungsverfahrens erhält die Stadt eine größtmögliche Rechtssicherheit und einen möglichen Regressschuldner, wobei Bauverzögerungen möglichst verhindert werden sollten. Bei eventuellen Vergabenachprüfungsverfahren können weitere Kosten entstehen. Von den Ausschussmitgliedern wird die Beauftragung positiv beurteilt.

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung einstimmig für die Beschlussfassung gestimmt.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt mit 10 Ja-Stimmen, einstimmig dem Stadtrat die Beschlussfassung.

 

 

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Beschluss
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