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Herr Mänz erläutert den Änderungsantrag 009/02/2012 der wie folgt lautet:

 

Der vorliegende Beschlusstext (Stand 11.01.2012) und die Satzung in der Fassung der 1. Änderungsvorlage (Stand 20.04.2012) werden wie folgt geändert.

 

1. Der Beschlusstext wird mit folgendem Satz ergänzt:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auch Kleinstbeiträge möglichst in Zusammenfassung mit anderen Abgabenbescheiden zu erheben.“

 

2. Die Satzung wird wie folgt geändert:

Im § 4 der Umlagesatzung wird der Abs. 3 (in der Form der Ziffer 1 der Änderungsvorlage 009/01/2012) ersatzlos gestrichen.

 

 

Herr Mänz begründet, es ist gerechter, wenn tatsächlich alle Umlageschuldner zahlen müssen. Um den Verwaltungsaufwand (auch zum Beispiel für Porto) möglichst gering zu halten, könnte die Umlage mit den Grundsteuerbescheiden angefordert werden. Seiner Meinung nach erhält die Stadt dadurch Mehreinnahmen von ca. 10.000,00 € bis 15.000,00 €.

 

Herr Siegel zeigt sich verwundert, dass der Änderungsantrag von Herrn Mänz so spät eingereicht wird, denn es wurde bereits im Hauptausschuss am 02.05.2012 darüber gesprochen. Herr Siegel vertritt weiterhin die Meinung, dass eine Erhebung unter 4,00 € unwirtschaftlich ist.

 

Herr Eichler informiert, dass die Verwaltung auf Empfehlung aus dem Stadtrat vom 22.03.2012, die beiden empfohlenen Änderungen (Beitragsuntergrenze und Flächenrundungen) in die Beschlussvorlage Nr.: 009/01/2012 vom 20.04.2012 aufgenommen hat.

 

Die Tischvorlage Nr.: 009/02/2012 der CDU-Fraktion vom 09.05.2012, die die Erhebung von Kleinstbeträgen vorsieht, ist unwirtschaftlich und ist durch die Verwaltung nicht zu leisten. Die Kosten für den Verwaltungsmehraufwand (Material, Zeit, Personal, Technik, Porto, Kommunikation, Verfahren) bewirken nicht die zusätzlich suggerierten Mehreinnahmen, sondern genau das Gegenteil. Herr Eichler benennt das Kommunalabgabengesetz – Wirtschaftlichkeit von kommunalen Abgaben
(5,00 €).

 

Die Änderungsvorlage 009/02/12 wird zur Abstimmung gestellt und mit 21 Ja-, 13 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen. Herr Dorff erhält vom Präsidenten Rederecht und weist darauf hin, dass jetzt nur noch die sehr verwaltungsaufwändige Satzungsvariante angenommen werden könnte oder andernfalls keine Umlage erhoben werden könne. Herr Siegel meint, dies könne doch auf der Basis der alten Satzung geschehen. Herr Dorff erwidert, dass diese wegen einer Gesetzesänderung rechtswidrig geworden und eine darauf basierende Umlageerhebung nicht möglich sei. Genau deshalb werde ja die neue Satzung eingebracht.

 

Herr Rudo bedauert den immensen Verwaltungsaufwand, der nun entstanden ist.

 

Die so geänderte Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt.

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Wernigerode zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Ilse/Holtemme und „Großer Graben“. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auch Kleinstbeiträge möglichst in Zusammenfassung mit anderen Abgabenbescheiden zu erheben.

 

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Abstimmungsergebnis:

21

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

 

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