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Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung mit 5 Ja -Stimmen und 2 Enthaltungen für die Beschlussfassung gestimmt.

Herr Siegel erklärt, dass er diesem Aufstellungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nicht zustimmen wird, da er kein erhöhtes öffentliches Interesse sieht, dass 820 m² Grünland an der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet versiegelt werden. Es besteht keine Verpflichtung der Wohnbebauung, nur weil der F-Plan der Stadt die Flächen als Wohnbauflächen ausweist. In diesem speziellen Fall „An der Tongrube“ überwiegen seiner Meinung nach private Interessen.

 

Frau Wetzel unterstützt den Antrag von Herrn Siegel. Sie vertritt die Meinung, dass in diesem Fall die Bauvorschriften von der Verwaltung immer weiter ausgeweitet werden. Im Rahmen des Klimabündnisses wäre es für die Stadt auch wichtig zukünftig auf Niedrigenergiehäuser zu verweisen.

 

Herr Rudo und Herr Dorff erklären noch einmal die Bedeutung eines Aufstellungsbeschlusses, der noch keine abschließende Entscheidung darstellt, aber eine Beteiligung der Bevölkerung ermöglicht.

 

Der Antrag zur Vertagung wird zur Abstimmung gestellt. Mit 7 Ja- und 24 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen wird der Antrag auf Vertagung abgelehnt.

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Beschluss

Beschluss

1.    Für den im Vorentwurf vom 15.02.2012 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit dem Nutzungsziel Allgemeines Wohngebiet aufgestellt.

 

2.    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 2-wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Parallel erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

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Abstimmungsergebnis:

22

Ja-Stimmen

7

Nein-Stimmen

8

Enthaltungen

 

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