Ortschaftsrat Benzingerode - 28.02.2023
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Ö 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | 003/2023 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | 004/2023 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat beschließt gemäß § 100 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) das Haushaltkonsolidierungskonzept 2023ff.
16.02.2023 - Stadtrat Wernigerode Ö 18 - zur Kenntnis genommen
28.02.2023 - Ortschaftsrat Benzingerode Ö 6 - 01.03.2023 - Ortschaftsrat Reddeber Ö 6 -
06.03.2023 - Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Ö 8 -
07.03.2023 - Ordnungsausschuss Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Ordnungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussvorlage mehrheitlich zur Beschlussfassung. 09.03.2023 - Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales Ö 7 - ungeändert beschlossen Beschluss 004/2023
13.03.2023 - Bau- und Umweltausschuss Ö 7 - ungeändert beschlossen
Frau Leo und Herr Kascha verlassen den Saal. 14.03.2023 - Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Ö 8 -
16.03.2023 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 11 - geändert beschlossen
21.03.2023 - Ortschaftsrat Minsleben Ö 6 -
22.03.2023 - Ortschaftsrat Silstedt Ö 6 -
23.03.2023 - Hauptausschuss Ö 7 - geändert beschlossen
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung in Form der Änderungen 004/02/2023, 004/03/2023 und 004/04/2023. 30.03.2023 - Stadtrat Wernigerode Ö 9 - geändert beschlossen Beschluss Der Stadtrat beschließt gemäß § 100 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) das Haushaltkonsolidierungskonzept 2023ff.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. dem Stadtrat eine „Regelung über die Gebührenstabilität“ zum Beschluss vorzulegen. Inhalt der Regelung soll die Verpflichtung für die Verwaltung sein, dem Stadtrat im Dreijahresturnus für jede Satzung, aus der sich eine Gebührenpflicht für Bürger und Unternehmen ableitet, einen Vorschlag darüber vorzulegen, ob und ggf. in welcher Höhe die jeweiligen Gebühren angepasst werden sollen.
2. die Kinderbibliothek im Jahr 2023 in die Räumlichkeiten der Stadtbibliothek zu integrieren.
3. die Investition einer Futtermittelküche im Wildpark Christianental in den vorhandenen Räumlichkeiten auf dem Wirtschaftshof des Wildparks zu realisieren, soweit sie unabweisbar sein sollte.
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Ö 7 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 8 | Genehmigung Niederschrift vom 24.01.2023 - nichtöffentlicher Teil - |
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N 9 | Informationen und Anfragen |