Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales - 10.03.2015
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | 102/2014 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat beschließt, dass für die Stadt Wernigerode ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch eingeführt wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen qualifizierten Mietspiegel nach §§ 558 d Bürgerliches Gesetzbuch für Wernigerode zu erstellen. Über die Art der Erstellung und Anerkennung geben 558 c und d Bürgerliches Gesetzbuch Auskunft. Die erforderlichen Mittel dafür werden im Haushalt 2015 bereitgestellt. 04.12.2014 - Stadtrat Wernigerode Ö 22 - zur Kenntnis genommen
Verweisung angenommen. 22.01.2015 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 6 - zur Kenntnis genommen 28.01.2015 - Hauptausschuss Ö 8 - zur Kenntnis genommen
Damit ist der Vertagungsantrag angenommen. 03.02.2015 - Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Ö 7 - zur Kenntnis genommen
Vertagung der Beschlussvorlage. 10.03.2015 - Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales Ö 3 - abgelehnt
10.03.2015 - Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Ö 3 - abgelehnt
26.03.2015 - Stadtrat Wernigerode Ö 17 - abgelehnt
mehrheitlich abgelehnt |