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Stadtsanierung „Altstadt“

Sanierungsgebiet
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden im Bereich der Wernigeröder Altstadt besonders umfassende städtebauliche Missstände festgestellt, zu dessen Beseitigung ein Sanierungsverfahren eingeleitet wurde.

Im Jahre 1993 wurde die gesamte Wernigeröder Altstadt zum förmlich festgelegten Sanierungsgebiet erklärt. Grundsätzlich erstreckt sich dieses Gebiet in etwa von der Westerntorkreuzung bis zum Anger bzw. vom Holfelder Platz bis zum ehemaligen Gelände der Stadtwerke in der Feldstraße.

Durch die förmliche Festlegung zum Sanierungsgebiet ist hier das „besondere Städtebaurecht“ des Baugesetzbuches (§§ 136 ff. BauGB) anzuwenden. Wesentliche Aspekte bestehen in der Genehmigungspflicht für bauliche und rechtliche Vorgänge, dem Vorhandensein eines Fördermittel-Budgets, der Möglichkeit steuerliche Sonder-abschreibungen zu nutzen, dem Ausschluss der Erhebung von Straßenbaubeiträgen, aber auch der Verpflichtung zur Zahlung eines grundstücksbezogenen Ausgleichsbetrages.

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Wesentliche Sanierungsziele
Erklärtes Sanierungsziel ist es, die stadtbildprägende und kulturhistorisch bedeutsame Bausubstanz und die historische Innenstadt als attraktiven Wohnstandort zu erhalten. Neben der baulichen Erhaltung, der Um- und Neugestaltung der Bausubstanz ist die Neuordnung der technischen Infrastruktur ein weiterer Schwerpunkt. Besonders die überwiegend aus den 30er Jahren stammenden Straßenbeläge gilt es zu erneuern und die öffentlichen Plätze und Platzräume attraktiver zu gestalten. Bisher wurden über 31 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel zu Erreichung der Sanierungsziele eingesetzt.

Aufgabenbetreuung
Auskünfte zu genehmigungspflichtigen Vorhaben und Rechtsvorgängen gemäß § 144 des Baugesetzbuches (BauGB) im Sanierungsgebiet

  • Sanierungsgenehmigungen für baugenehmigungsfreie Vorhaben, die im Geltungsbereich einer örtlichen Bauvorschrift wie der Altstadt- oder Werbeanlagensatzung liegen, erteilt das Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Frau Vehlhaber, Schlachthofstraße 6, Telefon +49 3943 654 630.
    Antrag auf Genehmigung nach der örtlichen Bauvorschrift
  • Die Sanierungsgenehmigung für Baulasteintragungen erteilt ebenfalls beim Stadtplanungsamt Frau Vehlhaber. Die Beantragung der Baulasteintragung erfolgt beim Landkreis Harz im Bauordnungsamt, Frau Scholz, Friedrich-Ebert-Straße 42, Telefon +49 3941 597 055 05.
  • Sanierungsgenehmigungen für die Eintragung von Verkäufen, Übertragungen und Grundschulden, erteilt über die Notare im Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Frau Tschoepe, Schlachthofstraße 6, Telefon +49 3943 654 615.
  • Sanierungsgenehmigungen bei baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben erteilt beim Landkreis Harz das Bauordnungsamt in der Friedrich-Ebert-Straße 42 in 38820 Halberstadt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.

  • Auskünfte zu Finanzierungshilfen
  • Anträge auf Gewährung von Fördermitteln bzw. für steuerliche Sonderabschreibungen nach § 7h EStG und
  • Auskünfte zur Erhebung von Sanierungs-Ausgleichsbeträgen erhalten Sie von Herrn Mendritzki, Leiter Bauverwaltungsamt, Schlachthofstraße 6, Telefon +49 3943 654 608.

Zur Unterstützung und Beratung in rechtlichen und sachlichen Fragen steht der Stadt und den Bürgern ein Sanierungsträger zur Seite:
BauBeCon Sanierungsträger GmbH
Anne-Convay-Straße 1
28359 Bremen
Ansprechpartner: Frau Opitz Telefon +49 421 3290 146

Abschluss der Stadtsanierung

  • Die Stadtsanierung der Altstadt steht unmittelbar vor ihrem Abschluss. Daher ist die Stadt Wernigerode zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen gem. § 154 Baugesetzbuch verpflichtet. Die Mehrheit der Grundstückseigentümer hat die ermittelten Beträge bereits rechtlich  abgelöst. Alle noch nicht abgelösten Beträge werden in Kürze per Bescheid erhoben.
  • Anträge auf steuerliche Sonderabschreibungen münden in der Regel in einer vertraglichen Vereinbarung. Solche Vereinbarungen gelten über den Abschluss der Stadtsanierung hinaus.
  • Nach endgültigen Abschluss der Stadtsanierung wird die Stadt die Löschung der Sanierungsvermerke in den Grundbüchern veranlassen.