Wohnungssicherung und Obdachlosenhilfe
Allgemeine Informationen
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Sofern Sie aufgrund von Mietrückständen oder Mietstreitigkeiten von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder Sie in einer Obdachlosenunterkunft wohnen, geben wir Ihnen Hilfe in Form von Beratung zum angestrebten Wohnungserhalt oder zur Anmietung einer angemessenen Wohnung.
Zuständige Stelle
Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Rechtsgrundlage
- § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- § 23 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- § 34 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- §§ 67 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- § 22 Deuxième livre Code social (SGB II)
- § 23, paragraphe 3, deuxième ouvrage Du code social (SGB II)
- § 34 12e ouvrage Code social (SGB XII)
- § 67 et suivants. Douzième livre Code social (SGB XII)