Kindertagesstätte "Musikus"
Träger: Stadt Wernigerode
Albert-Schweitzer-Straße 22
38855 Wernigerode
Eine schwarze Katze basteln
Ein besonderes Essen zaubern aus Nudeln und Würstchen
Geschichte über den Kleinen Biber
Wir basteln einen Schneemann
Im folgenden Video laden die Erzieherinnen alle Kinder herzlich zum Mitsingen ein!
Video
Presseartikel:
Umweltbildungsprojekt an Wernigerodes Gewässern in Horten und Kindergärten gestartet (03.05.2021)
Was macht eigentlich die Polizei? (August 2021)
Ein wenig Lichterglanz und Waffelduft... (Dezember 2023)
Profil / Konzept der Einrichtung:
Ausgehend vom Bildungsprogramm Sachsen-Anhalt "Bildung elementar" arbeiten wir in unserer Einrichtung nach dem Situationsansatz. Unser konzeptionelles Grundgerüst besteht aus der Umsetzung des Bildungsprogrammes in Verbindung mit Musik, durch Musik und in Musik.
Mit der Musik erfahren die Kinder die Ritualisierung ihres Alltags und erleben somit Orientierung und Struktur.
Durch die Musik kommunizieren sie auf allen Ebenen und in verschiedenen Beziehungen.
In der Musik erwerben sie musikalische Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie z.B. das Umsetzen von Rhythmen und Melodien, das Unterscheiden von Klängen und Tönen und den Umgang mit Instrumenten.
Dieses Grundgerüst wird gefestigt über die Entwicklung dieser musikalischen Kompetenzen, welche das Sozialverhalten, die Kognition und die Selbstachtung der Kinder stärken. In der täglichen Arbeit nutzen wir verschiedenartige musikalische Begegnungen zur Aktivierung der Sinneswahrnehmung und zur Förderung allgemeiner kreativer und lernmethodischer Fähigkeiten. Jedes Kind geht dabei im Umgang mit der Musik seinen eigenen Weg, in seinem eigenen Tempo und mit seiner eigenen Intensität.
--> zur Konzeption der Kindertagesstätte “Musikus“
Aufnahmekapazität:
- 55 Kinder bis 3 Jahre
- 85 Kinder 3 - 6 Jahre
- im Rahmen der Betriebserlaubnis sind einzelne Plätze flexibel belegbar
Aufnahmealter:
- ab 8 Wochen (bei Bedarf und Vorlage ärztlicher Unbedenklichkeit auch vorher)
Öffnungszeiten
- 6:00 - 17:00 Uhr, bei Bedarf bis 18:00 Uhr
- 14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
--> Aktuelle Schließzeiten
Anfahrtshinweise
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestelle Karl-Marx-Straße
Parkplätze:
4 Parkplätze vorhanden
Angebote der Einrichtung
- die Kinder werden täglich mit einer warmen Mittagsmahlzeit durch die Zentralküche für Kindereinrichtungen versorgt
- Kennenlern-Gruppe für zukünftige Eingewöhnungskinder und ihre Eltern nach vorheriger Anmeldung
- hauseigener Kinderchor „MusiChor“ – Probe dienstags 09:30 bis 10:30 Uhr
- musikalische Erstbegegnung „Musiküsschen“ – Musikwerkstatt für Kinder von 0 bis 3 Jahren
- flexible, bedürfnisorientierte Gestaltung des Tagesablaufs im offenen Werkstattkonzept
Anmeldung und Aufnahme in der Kita
Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
(Zentrale Postanschrift: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
Telefon: +49 3943 654 531
Fax: +49 3943 654 7531 oder +49 3943 654 599
E-Mail
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Was muss ich mitbringen?
- ausgefülltes Formular Antrag Aufnahme in eine Kita (Kinderkrippe, Kindergarten) in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
- Geburtsurkunde des aufzunehmenden Kindes
- Impfstatus / Impfheft
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
- Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Wernigerode (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)
- Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
- Verpflegungsentgeltsatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte stellen Sie den Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes in einer Kita schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.
Was sollte ich noch wissen?
- für die Betreuung in der Kita wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen
- bei beantragtem Aufnahmedatum in der Kita bitte die Eingewöhnungszeit berücksichtigen
- das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt
- vor Beginn der Betreuung bitte einen Termin mit der Leitung der Kita vereinbaren
- zur Eingewöhnungszeit bitte Absprache mit der Kita treffen
Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Senden Sie hierzu bitte Ihr ausgefülltes Antragsformular an:
Landkreis Harz
Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen
Elterngeld/Kitakostenbeitragsbefreiung
Kurtstraße 13
38855 Wernigerode
Erstantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung
Folgeantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung
Hinweisblatt zum Antrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung
Weitere Information und Ansprechpartner finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Harz.
Das Bildungs- und Teilhabepaket
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.