Kinderkrippe "Am Lindenberg"
Träger: Stadt Wernigerode
Lindenbergstraße 18
38855 Wernigerode
Presseartikel:
Mit Büchern die Welt entdecken (November 2019)
40 Jahre Kinderkrippe Lindenberg (26.11.2022)
Baumpflanzung und Laternenumzug in der Kinderkrippe “Lindenberg“ (19.01.2024)
Waldtiere, ein Igelbild und spannende Entdeckungen im Harzmuseum (23.05.2024)
Spannender Ausflug in den Harz (03.06.2024)
Die Kinderbibliothek als spannenden Bildungsraum entdecken (August 2024)
Profil / Konzept der Einrichtung:
- Bewegungseinrichtung und Arbeit nach den Prinzipien der "Emmi Pikler"
- die Eingewöhnung erfolgt nach dem Münchner Modell
- Halboffene Arbeit (Werkstattarbeit)
- Partizipation im Krippenalltag
- --> zur Konzeption der Kinderkrippe «Am Lindenberg«
Die Kinderkrippe "Am Lindenberg" ist in einer Jugendstilvilla mit besonderem Flair untergebracht. Sie besitzt einen schönen Garten mit naturbelassener Hanglage.
Aufnahmekapazität:
- 65 Kinder bis zu 3 Jahren
Aufnahmealter:
ab 8 Wochen (bei Bedarf und Vorlage ärztlicher Unbedenklichkeit auch vorher)
Öffnungszeiten
- Montag - Freitag 6:00 - 17:00 Uhr (bei Bedarf bis 18:00 Uhr)
- 14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
-->aktuelle Schließzeiten
Anfahrtshinweise KK Lindenberg
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Buslinie - Haltestelle Forckestraße
Parkplätze:
Parkplätze sind vorhanden, nicht kostenpflichtig
Angebote der Einrichtung
- die Kinder werden täglich mit einer warmen Mittagsmahlzeit durch die Zentralküche für Kindereinrichtungen versorgt
- "Tag der offenen Tür" jeden 1. Mittwoch im Monat von 9:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr zum Besichtigen und Kennenlernen von Haus und Konzept (in telefonischer Absprache)
Anmeldung und Aufnahme in der Kita
Ansprechpartner:
Träger der Einrichtung:
Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
(Zentrale Postanschrift: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
Telefon: +49 3943 654 516
Fax: +49 3943 654 7516 oder +49 3943 654 599
E-Mail
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Was muss ich mitbringen?
- ausgefülltes Formular Antrag auf Betreuung eines Kindes in einer städtischen Kita
- Geburtsurkunde des aufzunehmenden Kindes
- Impfstatus / Impfheft
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
- Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Wernigerode (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)
- Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
- Verpflegungsentgeltsatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte stellen Sie den Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes in einer Kita schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.
Was sollte ich noch wissen?
- Für die Betreuung in der Kita wird ein Betreuungsvertrag in der Regel 3 Monate vor Aufnahme des Kindes abgeschlossen.
- Bei beantragtem Aufnahmedatum in der Kita ist bitte die Eingewöhnungszeit (individuell, ca. 4 Wochen) zu berücksichtigen.
- Das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt.
Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Senden Sie hierzu bitte Ihr ausgefülltes Antragsformular an:
Landkreis Harz
Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen
Elterngeld/Kitakostenbeitragsbefreiung
Kurtstraße 13
38855 Wernigerode
Erstantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung
Folgeantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung
Hinweisblatt zum Antrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung
Weitere Information und Ansprechpartner finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Harz.
Das Bildungs- und Teilhabepaket
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.