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Kindertagesstätte "Brockenkinder" Schierke

Träger: Stadt Wernigerode

Kirchberg 7
38879 Schierke am Brocken

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Presseartikel:
Baumpflanzung in der Kindertagesstätte “Brockenkinder“ in Schierke (03.05.2021)
Tolles Naturfoto- und Filmprojekt der “Brockenkinder“ (Juni 2022)



Profil / Konzept der Einrichtung:

Im Jahr 2019 vollzogen die "Brockenkinder" Schierke den Wiedereinzug in ihr altes/neues vollsaniertes Haus aus dem Jahre 1680, dessen besonderer Charme sowohl baulich, als auch in der Gestaltung der Außenanlage den Chrakter des Ortes wiederspiegelt.

Die historischen Mauern beinhalten moderne, helle, an die Bedürfnisse der Kinder angespasste Räume. Diese bieten ideale Rahmenbedingungen zur Umsetzung unserer Konzeption, in der offene Arbeit in altersgemischten Kleingruppen und somit familienähnliche Strukturen im Mittelpunkt stehen.

Der Ort Schierke mit seinen Angeboten und der - zum Teil unberührten - Natur um ihn herum ermöglicht den Kindern darüber hinaus vielfältige Lernerfahrungen und wird bewusst als Bildungsraum genutzt, getreu unseres Leitsatzes:

"Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen."

--> Konzeption der Kindertagesstätte “Brockenkinder“ in Schierke

Aufnahmekapazität:

  • 10 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren
  • 15 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren

Aufnahmealter:

  • 0 - 6 Jahre

Öffnungszeiten

  • Montag - Freitag von 6:00 - 18:00 Uhr
  • 14-tägige Sommerschließzeit (mit Notbetreuung) sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
    --> Aktuelle Schließzeiten

Anfahrtshinweise

Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestelle Am Rathaus, ca. 5 - 10 min. entfernt

Parkplätze:

vorhanden, kostenlos

Angebote der Einrichtung

    • die Kinder werden täglich mit einer warmen Mittagsmahlzeit durch die Zentralküche für Kindereinrichtungen versorgt
    • ein gesundes Frühstück wird gemeinsam mit den Kindern zubereitet und eingenommen
    • individuelle Eingewöhnung
    • flexible, an den Bedürfnissen der Kinder orientierte Gestaltung des Tagesablaufes
    • Projekt "Waldfuchs" - naturnahe Waldpädagogik
    • Projekt "Eissternchen" - spielerisches Erlernen des Schlittschuhlaufens in der "Schierker Feuerstein Arena"

Anmeldung und Aufnahme in der Kita

Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
(Zentrale Postanschrift: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
Telefon: +49 3943 654 531
Fax: +49 3943 654 7531 oder +49 3943 654 599
E-Mail
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Was muss ich mitbringen?


Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?

Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?


lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode

Rechtsgrundlagen:

  • Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
  • Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Wernigerode (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)
  • Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
  • Verpflegungsentgeltsatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte stellen Sie den Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes in einer Kita schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.

Was sollte ich noch wissen?

  • Für die Betreuung in der Kita wird ein Betreuungsvertrag in der Regel 3 Monate vor Aufnahme des Kindes abgeschlossen.
  • Bei beantragtem Aufnahmedatum in der Kita ist bitte die Eingewöhnungszeit (individuell, ca. 4 Wochen) zu berücksichtigen.
  • Das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt.

Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Senden Sie hierzu bitte Ihr ausgefülltes Antragsformular an:

Landkreis Harz
Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen

Elterngeld/Kitakostenbeitragsbefreiung
Kurtstraße 13
38855 Wernigerode

Erstantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Folgeantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Hinweisblatt zum Antrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Weitere Information und Ansprechpartner finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Harz.

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.

 
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