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Kindertagesstätte "Benjamin Blümchen" Silstedt

Träger: Stadt Wernigerode

Harzstraße 29
OT Silstedt
38855 Wernigerode

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Presseartikel:
Landrat übergibt Zuwendungsbescheide für den Ausbau der Kindertagesbetreuung (10.05.2021)
Baum-Spendeaktion mit Radio Brocken (28.05.2021)
Herzlich Willkommen! Die Kita “Benjamin Blümchen“ begrüßt ihr erstes Krippenkind (September 2023)
30 Jahre Kindertagesstätte Silstedt (Juli 2024)


Profil / Konzept der Einrichtung:
  • Kinder sind Akteure ihrer Entwicklung
  • Orientierung an realen Lebenssituationen
  • Lernen durch Bewegung
  • aktive Teilnahme am Ortsgeschehen
  • enge Zusammenarbeit mit der Schule
  • Bewegungsbaustelle
  • "Haus der kleinen Forscher"
  • "Wir sind Ackerhelden"

Aufnahmekapazität:

  • 20 Kinder 0 bis 3 Jahre
  • 35 Kinder 3 bis 6 Jahre
  • 70 Kinder 6 Jahre bis Beendigung des Grundschulalters
  • im Rahmen der Betriebserlaubnis sind einzelne Plätze flexibel belegbar

Aufnahmealter:
ab 8 Wochen

Öffnungszeiten

  • 6:00 - 17:00 Uhr, bei Bedarf bis 18:00 Uhr
  • 14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
  • Sommerschließzeit: Eltern, die vom Arbeitgeber einen Urlaubsnachweis bringen, können ihre Kinder in einer "Notgruppe" betreuen lassen. Dies ist für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder verbindlich.
  • In der Schließzeit zum Jahreswechsel werden Kinder bei Bedarf in der Kindertagesstätte "Pusteblume" in Wernigerode betreut.
  • -->Aktuelle Schließzeiten

Anfahrtshinweise

Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestelle 50 m vor der Einrichtung

Parkplätze:
Parkplätze 50 m von der Kita entfernt vorhanden (neuer oberer Parkplatz hinter der Feuerwehr), nicht kostenpflichtig

Angebote der Einrichtung

  • die Kinder werden täglich mit einer warmen Mittagsmahlzeit durch die Zentralküche für Kindereinrichtungen versorgt
  • jährliches Fest für Hortkinder auf dem Museumshof Silstedt
  • Turnhallennutzung nebenan für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder während der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte

Anmeldung und Aufnahme in der Kita

Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
(Zentrale Postanschrift: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
Telefon: +49 3943 654 531
Fax: +49 3943 654 7531 oder +49 3943 654 599
E-Mail
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Was muss ich mitbringen?


Anmeldung und Aufnahme im Hort

Ansprechpartner:
Träger der Einrichtung:
Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Schlachthofstraße 6
(Zentrale Postadresse: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
38855 Wernigerode
Telefon:  +49 3943 654 513
Fax: +49 3943 654 7513 oder +49 3943 654 599
E-Mail
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Was muss ich mitbringen?

Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?

Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?


lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode

Rechtsgrundlagen:

  • Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
  • Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Wernigerode (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)
  • Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
  • Verpflegungsentgeltsatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte stellen Sie den Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes in einer Kita schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.

Was sollte ich noch wissen?

  • Für die Betreuung in der Kita wird ein Betreuungsvertrag in der Regel 3 Monate vor Aufnahme des Kindes abgeschlossen.
  • Bei beantragtem Aufnahmedatum in der Kita ist bitte die Eingewöhnungszeit (individuell, ca. 4 Wochen) zu berücksichtigen.
  • Das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt.

Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Senden Sie hierzu bitte Ihr ausgefülltes Antragsformular an:

Landkreis Harz
Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen

Elterngeld/Kitakostenbeitragsbefreiung
Kurtstraße 13
38855 Wernigerode

Erstantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Folgeantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Hinweisblatt zum Antrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Weitere Information und Ansprechpartner finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Harz.

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.


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