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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt gemäß § 100 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) das Haushaltkonsolidierungskonzept 2023ff.

                                                      

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: Maßnahmen betreffen den Gesamthaushalt

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von: Erhöhung i. H.v.

 

 

Gesamtausgaben* in Höhe von:  Senkung i. H. v.

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

 

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

X

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                                         

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Begründung:

 

Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze erfordern kommunales Handeln, das die stetige Aufgabenerfüllung gewährleistet. Dieses ist nur möglich, wenn die Kommune einen ausgeglichenen Haushaltsplan aufstellt. Bereits seit der Haushaltsplanung 2021 zeichnet sich für die städtischen Finanzen eine dauernde Gefährdung der Leistungsfähigkeit ab.

 

Durch die defizitäre Haushaltsplanung ist ersichtlich, dass die Rücklagen bis 2024 aufgebraucht sind, und die folgenden Defizite nicht ausgeglichen werden können. Insofern bedarf es gem. § 100 Abs. 3 i. V. m. § 98 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. In diesem sind Maßnahmen darzustellen, durch die, die in der Vermögensrechnung und im Ergebnisplan ausgewiesenen Fehlbeträge abgebaut und das Entstehen neuer Fehlbedarfe in künftigen Jahren vermieden werden sollen. Die in der Anlage dargestellten Maßnahmen sind grundsätzlich verbindlich, teilweise bedarf es aber eines separaten Beschlusses.

 

In dem in der Anlage aufgeführten Maßnahmenkatalog soll dargestellt werden, dass innerhalb des gesetzlich festgelegten Konsolidierungszeitraumes (spätestens im fünften Jahre, welches auf den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum folgt (2023-2026 + fünf Jahre Konsolidierungszeitraum = 2031) der Haushaltsausgleich durchgeführt werden kann und die Zahlungsfähigkeit sichergestellt wird.

Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird zukünftig abgerechnet und fortgeschrieben. Zudem wird es nicht als starres Instrument innerhalb der Verwaltung gewertet, sondern unterliegt einem stetigen Kontroll- und Anpassungsprozess, an welchem sowohl die Stadträte als auch die Mitarbeiter der Verwaltung aufgefordert sind, sich einzubringen und das Konzept umzusetzen.                                                       

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Die einzelnen Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sind in der Anlage nach Produkt ausführlich beschrieben und werden in Erträge, Personal- und Sachkosten unterteilt.

 

Wie bereits in der Informationsveranstaltung an 28.01.23 mitgeteilt, wird die Anlage für den Beschluss 004/2023 nach Einarbeitung der Ergebnisse aus der Informationsveranstaltung zusammen mit den Unterlagen für den Haushalt bis spätestens 17.02.23 versandt.

 

 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister          

 

 

 

Anlage                                              

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