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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt den Haushaltsplan 2018 für die Stadt Wernigerode.             

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Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Haushaltsplan 2018

         

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Begründung:

 

Der vorliegende Entwurf für den Ergebnisplan weist für das Haushaltsjahr 2018 eine „schwarze Null“ aus. Diesem Ergebnis gingen insgesamt fünf Sitzungen des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses voraus.

 

Zu Beginn der Haushaltsberatungen standen 68.223,6 T€ auf der Ertragsseite 71.999,6 T€ aufwandsseitig gegenüber. Der Etatentwurf war mit mehr als 3,3 Mio. EURO nicht ausgeglichen.

 

Der dem Stadtrat zum 03.05.2018 vorliegende Entwurf sieht Ansätze bei den Erträgen von

70.127,2 T€ vor. Damit wurde eine Verbesserung von mehr als 1,9 Mio. EURO erreicht. Die Anhebung der Grundsteuer B auf 380 v.H. hat an dieser Verbesserung mit 187 T€ einen vergleichbar geringen Anteil, obwohl das Ringen um diese Anhebung, deren Für und Wider, Politik und Verwaltung gleichermaßen viel Zeit und Kraft abverlangten. Die Ertragsverbesserungen kamen überwiegend aus den Budgetbereichen selbst. 

 

Auf der Aufwandsseite wurde der Ausgangswert zu Beginn der Hausberatungen von 71.599,9 T€ auf 70.127,2 T€ reduziert. Dies sind 1,7 Mio. € weniger. Die Zahlen führen zum Ausgleich des Ergebnisplanes und realisieren damit den gesetzlichen Anspruch gemäß Kommunalverfassung. Der Ausgleich der mittelfristigen Planungsjahre 2019-2021 konnte nicht in jedem Jahr erreicht werden. Näheres wird im Vorbericht hierzu zu erläutern sein.

 

Die Investitionstätigkeit der Stadt im laufenden Jahr umfasst Auszahlungen von 9.896,3 T€, denen Einzahlungen von 6.547,5 T€ gegenüber stehen. Die Stadt wird somit für 2018 eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.348.800 EURO in der Haushaltssatzung ausweisen müssen. Weiterhin sind für zwei Maßnahmen Verpflichtungsermächtigungen (L 100- Friedrichstraße mit 111.300 € und Winterberg mit 9.470.000 €) notwendig, die ebenfalls in der Haushaltssatzung 2018 aufzunehmen sind.

Sowohl die Kreditaufnahme als auch die Verpflichtungsermächtigungen bedürfen der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

Die Beratungen im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss sind abgeschlossen, die Beratungsfolgen der Fachausschüsse sind der Beschlussvorlage zu entnehmen. 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister             

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