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Herr Dorff erläutert anhand des Vorberichtes den Stellenplan 2018. Der Stellenplan weist gegenüber 2017 (568,735 VbE) eine Erhöhung von 10,709 VbE aus. Diese Erhöhung ist hauptsächlich auf einen Mehrbedarf bei der Kinderbetreuung zurückzuführen. Darüber hinaus wird Personal der Wernigeröder Tourismus GmbH in unseren Stellenplan für die Schierker-Feuerstein-Arena und das Parkhaus Schierke übernommen. Auch entsteht für Mitarbeiter, welche sich im Mutterschutz befinden oder für Mitarbeiter, welche sich in der Ruhephase der Altersteilzeit befinden, sozusagen eine „Scheinerhöhung“. Grund: Für die nicht im Dienst befindlichen Beschäftigten sowie für deren Abwesenheitsvertreter sind die Stellen jeweils im Stellenplan aufzuführen. Herr Dorff erläutert anhand des Organigramms die Einrichtung und die organisatorischen die Vorteile des Stadtbetriebsamtes (Amt 68). Im Anschluss geht Herr Dorff auf einzelne Stellenreduzierungen/ -erweiterungen ein, die im Vorbericht aufgeführt sind.

1.1.1.10

Ab 06/2018 sollen die Sachgebiete Recht und Organisation nach Ausscheiden des bisherigen Sachgebietsleiters zusammengelegt werden und ein Justiziar soll diese Aufgaben übernehmen. Die Stelle ist extern auszuschreiben. Herr Schatz spricht sich durchaus dafür aus, die Verwaltungsführung zu stärken. Allerdings sollten die Fraktionen noch einmal die Diskussion über einen Beigeordneten führen. Seines Erachtens könnten die Verwaltungsprozesse so effektiver gestaltet werden. Die Berufung eines Beigeordneten hätte Vor- und Nachteile so Herr Dorff, allerdings wäre es auch die teuerste Variante.

1.1.1.14

Die Einrichtung des Amtes Gebäudemanagement ist auf einem guten Weg. Frau Barner bittet um Informationen zur Bildung dieses Amtes. Eine Präsentation dazu wird im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss am 15.02.18 erfolgen.

5.4.6.02

Herr Weber fragt, warum der Zuschuss an die Wernigerode Tourismus GmbH (WTG) steigt, obwohl Personal von der WTG an die Stadt Wernigerode übergeht. Diese Frage wird schriftlich beantwortet werden. Zur Frage der Nachbesetzung der Altersteilzeitstellen (ATZ) antwortet Herr Dorff, dass die Arbeitnehmer (AN) tariflich ein Recht auf Altersteilzeit haben, es sei denn, es stehen von Seiten des Arbeitgebers dringende Gründe dagegen, oder eine bestimmte Gesamtzahl an ATZ-Verträgen wird überschritten. Die AN verzichten sowohl in der Arbeits- als auch in der Ruhephase auf Gehalt. Wenn eine ATZ-Stelle neu besetzt wird, dann erfolgt die Einstellung mit einer niedrigeren Stufe. Stellen mit kw-Vermerk werden nicht neu besetzt.

 

Herr Dorff beantwortet noch weitere Fragen zu einzelnen Positionen des Stellenplanes. Er fasst zusammen, dass es in der Verwaltung intensive Diskussionen über den Stellenplan und die Nachbesetzung von Stellen auch vor dem Hintergrund entstehender Kosten gibt. Eine Personalkosteneinsparung in Größenordnungen wäre jedoch allenfalls dann denkbar, wenn deutlich in bestehende Standards eingegriffen würde. Ob aber z.B. die Schließung des Bürgerparkes oder des Museums gewünscht ist, ist in erster Linie eine politische Diskussion, was nach Auffassung von Herrn Dorff im Ergebnis nicht gewünscht sein kann. Dieser Ansatz sollte auch bei den Diskussionen in den Fraktionen zum Stellenplan betrachtet werden.

 

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Beschluss
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