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Beratungsfolge

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1. Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses 058/2016.

2. Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Parkgebührensatzung.

        

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Finanzielle Auswirkungen: Ja

 

Mehreinnahmen in Höhe von 35.000 Euro in der Buchungsstelle 5.4.6.01.4321000

      

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Begründung:

 

Zu 1.

Im Rahmen der Beschlussfassung zum Beschluss 058/2016 wurde eine entsprechende Änderungsvorlage 058/01/2016 beschlossen, welche im Wesentlichen eine Angleichung der Regelungen in der Kernstadt und dem Ortsteil Schierke zum Ziel hatte. Für den vollständigen Wegfall paralleler Regelungen wären weitere Änderungen im ursprünglichen Satzungstext notwendig gewesen, welche jedoch seitens der Verwaltung redaktionell nicht vorgenommen werden konnten. Aus diesem Grund ist es notwendig, den bisherigen Beschluss 058/2016 nebst Änderungen aufzuheben und durch einen neuen und vollständigen Satzungstext zu ersetzen, damit eine Veröffentlichung der Satzung erfolgen kann.

 

Zu 2.

Im Zuge der Angleichung der Gebührenpflicht für die bewirtschafteten Park- und Stellflächen in der Stadt Wernigerode und ihrer Ortsteile, insbesondere mit den Regelungen im Ortsteil Schierke, soll mit der Erweiterung der Gebührenpflicht eine Vereinfachung und eine klare Strukturierung der Kostenpflicht für das Parken erreicht werden.

 

Die Erweiterung der Gebührenpflicht auf die bisher gebührenfreien Sonn- und Feiertage hat insbesondere das Ziel, die öffentlichen Parkplätze, welche vorrangig für die Besucher und Touristen unserer Stadt konzipiert sind, wieder für diesen Zweck zur Verfügung stellen zu können und einem unkontrolliertem Zulauf dieser Flächen, durch gebührenfreies Parken, vorzubeugen. Insbesondere an Sonn- und Feiertagen finden ganzjährig im Stadtgebiet Veranstaltungen statt, welche auch gern von auswärtigen Besuchern wahrgenommen werden. Um hierfür ein angemessenes Parkangebot zur Verfügung stellen zu können, ist es erforderlich, gerade an diesen Tagen das Parkraumangebot u. a. durch eine Gebührenpflicht zu regulieren.

 

Die aus dieser Erweiterung der Gebührenpflicht resultierenden Mehreinnahmen können verwandt werden, um teilweise den Effekt von höheren Kosten im Falle einer Umsatzbesteuerung von Parkgebühren aus selbständigen Parkplätzen abzufedern und somit einer massiven Gebührenerhöhung entgegenzuwirken.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister         

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