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Herr Fröhlich erläutert die Beschlussvorlage zur Neufassung der Parkgebührensatzung. Durch den Stadtrat wurde in 2016 die 2. Änderungssatzung mit einer Änderung durch den Finanzausschuss beschlossen.

Im Nachgang wurden durch den Justiziar der Stadt Wernigerode Probleme aufgezeigt. Aus diesem Grund wurde die vorliegende Beschlussvorlage in den Geschäftsgang gegeben. Herr Fröhlich informiert die Anwesenden, dass formell der Beschluss einer neuen Satzung notwendig ist, diese inhaltlich jedoch der 2. Änderungssatzung der Parkgebührensatzung entspricht. Grundsätzlich gab es keine weiterführenden Änderungen, lediglich erfolgten die formell notwendigen Streichungen der abweichenden Regelungen für den Ortsteil Schierke, um den Festlegungen des Stadtratsbeschlusses nachkommen zu können.

 

Herr Weber hält fest, dass in 2016 von Herrn Wurzel der Antrag gestellt wurde, dass die Regelungen der Parkgebührensatzung für das gesamte Stadtgebiet einheitlich gelten sollen.

Dies wird durch Herrn Wurzel bestätigt und er führt an, dass es für einzelne Ortsteile (z.B. Schierke) keine extra Regelungen geben sollte.

 

In diesem Zusammenhang fragt Herr Wurzel nach, ob die Gebühr für die Anwohnerkarten von 26 € pro Jahr noch angemessen sind. Eine Erhöhung dieser um 1,00 €/ Monat hält er für vertretbar.

 

Der § 1 Abs. 2 der Parkgebührensatzung ist für Herrn Siegel unstrittig. Jedoch hat er den § 2 Abs. 3 in anderer Erinnerung. Die Gebühren für den Bus in Schierke waren bewusst in der Parkgebührensatzung enthalten geblieben.

Die Nachfrage von Herrn Wurzel bezüglich der Anwohnerkarten sieht er ähnlich. Er fragt ebenfalls nach, ob die Gebühren für Busse in Schierke nicht eventuell doch etwas angehoben werden sollten.

 

Herr Weber meint, dass im Zuge dieser Diskussion die Gebühren für die Busparkplätze insgesamt nicht angehoben werden sollten. Auch er hält die Regelung für ein gesamtes Stadtgebiet mit einer einheitlichen Gebühr für richtig.

Gleichzeitig fragt er nach, ob bei den Bewohnerkarten nicht ein Umschwenken auf privatrechtliche Verträge durch die Verwaltung geplant war.

Herr Fröhlich informiert dazu, dass es zunächst keine Umsatzbesteuerung für die eigenen Parkflächen geben wird. Somit war eine Änderung der Gebühren nicht notwendig. Sollte die Umsatzbesteuerung jedoch wirklich greifen, kann man dann die Preise erhöhen.

 

Herr Winkelmann weist darauf hin, die Gebühren für die Reisebusse nicht zu hoch anzusetzen. Erfahrungsgemäß planen die Busunternehmen auch ihre Gebühren sehr knapp.

Im Zusammenhang mit der Haushaltsdiskussion gibt er nochmals die „Brötchentaste“ zu bedenken und fragt nach, ob diese Möglichkeit des Kurzzeitparkens in Hinblick auf die angespannte Haushaltslage noch sinnvoll ist. Er bittet darum, diese Frage in die Betrachtungen nochmals miteinzubeziehen.

 

Herr Weber fragt nach, ob es möglich ist, eine Übersicht der Anzahl an Bewohnerparkkarten und Sonderparkkarten sowie der Einnahmen in den nächsten 5 Jahren zu erhalten. Weiterhin bittet er zu prüfen, on die jeweilige Gebühr erhöht werden kann.

 

Auf die Frage von Herrn Winkelmann zur „Brötchentaste“ teilt Herr Fröhlich mit, dass diese 0,10 € für 36 Minuten Parken beim Handyparken aufgrund der vertraglich vereinbarten Nebenkosten nicht kostendeckend sind. Daher ist dies dort nicht möglich. Bei einem Parkscheinautomaten kann man diese Kosten nicht kalkulieren.

Eine Erhöhung der Gebühr für die Sonderparkkarten befindet sich derzeit noch in der Beratung. Sollte dies jedoch erfolgen, soll es nur mit einer Stellplatzgarantie für die Nutzer im Zusammenhang stehen.

 

Nach der Diskussion stellt Herr Weber die Neufassung der Parkgebührensatzung zur Abstimmung.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

 

 

1

Enthaltung

 

Die Neufassung der Parkgebührensatzung wird dem Stadtrat mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen.

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