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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Richtlinie zur finanziellen Förderung sportlicher Maßnahmen und Projekte in der Stadt Wernigerode.

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Finanzielle Auswirkungen:                            nein

                             

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Begründung:

 

Der Grund für die Änderung ist, dass die Antragstellung bisher über das ganze Jahr erfolgen konnte. So wie Eingänge erfolgten, wurden diese bearbeitet und ein Bescheid erlassen.

 

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass auch im 2. Halbjahr des Jahres noch zahlreiche Fördermittelanträge von Vereinen gestellt werden. Da in der 2. Hälfte des Jahres die meisten Fördermittel im Sportbereich bereits vergeben sind, ist es dem Fachamt oft nicht möglich, weitere sportliche Projekte und Veranstaltungen zu fördern. Zudem praktizieren bereits auch andere kommunale Träger, wie der Landkreis Harz, die Verfahrensweise bis zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Anträge auf Förderung zu sammeln, um dann eine bessere Verteilung der Mittel vornehmen zu können. Das Fachamt sieht so die Möglichkeit einer gerechteren Verteilung.

 

Weiterhin wird die Richtlinie durch den Passus ergänzt, dass die Vereine ihre Verwendungsnachweise ebenfalls bis zu einem bestimmten Stichtag eingereicht haben müssen. Auch diese Verfahrensweise hat sich bereits bei anderen Trägern durchgesetzt, um das Bearbeitungsverfahren zu erleichtern.

 


Folgende Ergänzungen wurden eingearbeitet:

 

1. Ergänzung Punkt 2.1 Antrag als 2. Absatz wird hier eingefügt:

„Die Anträge auf Förderung von Sportprojekten oder Veranstaltungen des laufenden Kalenderjahres müssen bis zum 30.04. im Amt für Schule, Kultur und Sport eingereicht werden.“

 

2. Ergänzung Punkt 3.2 Mittelvergabe Satz 1 und 2 bleiben bestehen. Hinzugefügt wird:

 

„Soweit im laufenden Kalenderjahr noch Mittel verfügbar sind, können in begründeten Ausnahmefällen auch nach dem 30.04. eingehende Anträge beschieden werden.“

 

3. Ergänzung Punkt 4.1 Ordnungsgemäße Verwendung. Hier wird im 1. Absatz als 2. und 3. Satz eingefügt:

„Dieser muss auf dem, mit dem Zuwendungsbescheid zugeschicktem Formular angefertigt werden. Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 28.02. des darauffolgenden Kalenderjahres im Amt für Schule, Kultur und Sport einzureichen.“

 

Generell ändert sich der Name des Ausschusses in:

 

„Ausschuss für Schule, Kultur und Sport“

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister        

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