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In die Vorlage führte Frau Lisowski entsprechend der Begründung ein. Die Änderungen der Richtlinien wurden beim „Runden Tisch Sport“ beraten und so akzeptiert.

 

Die vorhandene Richtlinie wurde aktualisiert. Es wurden drei Festlegungen ergänzt. Als Stichtag zur Antragseinreichung wird der 30.04.des jeweiligen Jahres festgelegt. Die Verwendungsnachweise sind bis zum 28.02. des darauffolgenden Jahres einzureichen. Weiterhin wird festgelegt, wenn im Laufe eines Kalenderjahres noch Mittel verfügbar sind, können  Anträge in begründeten Ausnahmefällen auch nach dem 30.04. des jeweiligen Jahres beschieden werden.

Es gab eine umfassende Diskussion über die Ergänzungen der Richtlinie von den Ausschussmitgliedern.

 

Die Beschlussvorlage 005/2015 wurde mehrheitlich empfohlen.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

2

Enthaltungen

 

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