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Herr Radünzel stellt die Änderungen in der Geschäftsordnung vor. Vorrangig wurde eine Regelung eingearbeitet, die es ermöglicht, zukünftig virtuelle Sitzungen durchzuführen.

Wunsch der Stadträte ist es, Einwohnerfragen zu Vorlagen bzw. Tagesordnungspunkten zu zulassen. Er macht dazu einen Kompromissvorschlag. Die Verwaltung bringt dazu eine Änderungsvorlage ein. Einwohnerfragen würden demnach dann zu Vorlagen zugelassen werden, wenn dazu in der Sitzung keine Beschlussfassung erfolgt.

 

Frau Barner berichtet, dass es bereits in 3 Ausschüssen viele Fragen zu den Änderungen gab. Sie möchte wissen, wer zukünftig darüber entscheidet, wann eine Ausnahmesituation vorliegt und eine Sitzung digital durchgeführt wird.

Herr Radünzel antwortet, dass dies vom Landtag bzw. der Kommunalaufsicht festgestellt wird.

 

Frau Börst-Harder stellt fest, dass in der neuen Geschäftsordnung nicht wirklich auf die sprachliche Gleichstellung geachtet wurde.

Herr Radünzel erklärt, dass auch er sehr großen Wert darauflegt. Allerdings wurde sich im Sinne der Lesbarkeit dieses Mal noch an der alten Verfahrensweise orientiert. Eine Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten ist dazu erfolgt. Eine Umsetzung der sprachlichen Gleichstellung ist in der weiteren Arbeit vorgesehen.

 

Frau Dr. Tschäpe plädiert dafür, über die einzelnen Änderungspunkte der 2. Änderungsvorlage separat abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen  4 Nein-Stimmen

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Sie ergänzt, dass sie im Punkt 1 der 2. Änderungsvorlage mit Herrn Radünzel übereinstimmt. Im Punkt 3 geht es um die Uhrzeit. Ihrer Meinung nach grenzt man sich hier zu sehr ein. Die Freiheit selbst zu entscheiden, wann eine Sitzung beendet wird, sollte man sich lassen und von Fall zu Fall entscheiden. Man könnte dem Stadtratspräsidenten die Entscheidung überlassen.

 

Frau Theuring führt dazu aus, dass nach 3,5 Stunden intensiver Arbeit die Konzentrationsfähigkeit nachlässt.

 

Frau Walter ergänzt, dass dieser Vorschlag auf bestimmte Berufsgruppen und deren Arbeitsbeginn abzielt. Es sollte fair im Stadtrat zugehen.

 

Der Punkt 4 bezieht sich auf die Erlaubnis, Aufzeichnungen in den Ausschüssen für den Protokollanten zu zulassen. Dieser Punkt muss noch weiter diskutiert werden. Bisher war es jederzeit möglich nachträgliche Änderungen im Protokoll zu verlangen.

 

Herr Radünzel merkt zu Punkt 5 der 2. Änderungsvorlage an, dass man sich an der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes orientiert hat. Es erfolgte eine Vorprüfung der geänderten Geschäftsordnung durch die Kommunalaufsicht.

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis 002/01/2021   5 Ja-Stimmen   3 Enthaltungen

 

Abstimmungsergebnis 002/02/2021   1 Ja-Stimmen   4 Nein-Stimmen   3 Enthaltungen

 

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