elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

Wenn Sie Ihre auslesbaren Daten im Personalausweis einsehen möchten, können Sie dies bei der zuständigen Personalausweisbehörde tun.

Volltext

Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.

Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Kosten

keine

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Personalausweisbehörde