Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild,
- Ihre Geburtsurkunde (wenn ledig) oder Heiratsurkunde (bei allen anderen Familienständen) und ggf. die Namensänderungsurkunde (falls eine Namensänderung erfolgt ist, z.B. der Geburtsname wieder angenommen wurde, eine Namenserklärung nach der Eheschließung getätigt wurde, bei Namensschenkung, Adoption usw., bei ausländischen Urkunden bitte eine von einem beeidigten Übersetzer beglaubigte Übersetzung beifügen),
- Ihren abgelaufenen oder vorläufigen Personalausweis, falls nicht vorhanden den Reisepass.
Hinweis für eingebürgerte Antragsteller:
- Der ausländische Reisepass muss zwingend vorgelegt werden. Sollte dieser eingezogen worden sein, lassen Sie sich bitte eine beglaubigte Kopie aushändigen.
Anträge/Formulare
Die Stellung eines förmlichen Antrages ist nur durch den Antragsteller möglich. Dieser muss zwecks Identitätsprüfung zwingend dabei sein. Eine Vertretung durch Bevollmächtige ist nicht möglich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Rechtsgrundlage
- Passgesetz (PassG)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Gebühren
-
Gebühr
81.0 EURReisepass mit 48 Seiten für Antragsteller über 24 Jahre -
Gebühr
59.5 EURReisepass mit 48 Seiten für Antragsteller unter 24 Jahren -
Gebühr
21.0 EURAufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland -
Gebühr
37.5 EURReisepass mit 32 Seiten für Antragsteller unter 24 Jahren -
Gebühr
59.0 EURReisepass mit 32 Seiten für Antragsteller über 24 Jahre
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.