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Kinderreisepass ändern wegen Adressänderung
Allgemeine Informationen
Wenn sich der im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.
Erforderliche Unterlagen
- Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.