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Kinderreisepass melden wegen Verlust
Allgemeine Informationen
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Gebühren an, aber bei schuldhaftem Zögern könnte dies durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.