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Hortanmeldung
Allgemeine Informationen
Die Hortanmeldung Ihres Kindes müssen Sie spätestens zur Schulanmeldung oder zum Schulhalbjahr für das kommende Schuljahr vorgenommen haben. In begründeten Fällen ist eine Ausnahme möglich.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die jeweilige Einrichtung. Dort erhalten Sie auch Auskünfte über die Höhe der Hortkosten und die Betreuungszeiten.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 5. März 2003
- Loi du 5 mars 2003 sur la promotion et la garde des enfants dans les centres de jour et les soins de jour du Land de Saxe-Anhalt (Loi sur la promotion de l'enfance - KiFöG)