Approbation als Tierarzt/Tierärztin beantragen
Allgemeine Informationen
Um den Beruf als Tierarzt in Deutschland ausüben zu können, ist eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs - erforderlich.
Die Approbation wird von dem Bundesland erteilt, in dem die Tierärztliche Prüfung abgelegt wurde. Ist die tierärztliche Ausbildung außerhalb von Deutschland erfolgt, wird für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (GG), sowie Bürger der Europäischen Union die Approbation von dem Bundesland, in dem der tierärztliche Beruf ausgeübt werden soll, erteilt.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt
Fristen
Der Antrag auf Erteilung einer Approbation bzw. die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs muss vor Ausübung des tierärztlichen Berufs gestellt werden.
Gebühren (Kosten)
Die Erteilung der Approbation des tierärztlichen Berufs ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landes- Verwaltungskostenordnung.
Gebührenrahmen in Sachsen-Anhalt: von 125 Euro bis 265 Euro