Elektronische Signaturen: Zertifizierungsstelle - Anzeige

Allgemeine Informationen

Wenn Sie den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes aufnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
 

Voraussetzungen:

  • Sie und die im Betrieb tätigen Personen besitzen die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde.
  • Sie weisen eine Deckungsvorsorge zum Ersatz von Schäden nach (Mindestsumme 250.000 Euro).
  • Sie erfüllen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG § 17 Vertrauensdienstegesetz (VDG)

Zuständige Stelle

Siehe auch

  • Angebot von Zertifizierungsleistungen für qualifizierte Signatur- oder Siegelerstellungseinheiten