Ausschank selbst erzeugter Getränke (Straußwirtschaft/Heckenwirtschaft) - Anzeige
Allgemeine Informationen
Wer im Rahmen einer sog. Straußwirtschaft selbsterzeugten Wein beziehungsweise Apfelwein ausschenkt, benötigt unter bestimmten Voraussetzungen keine Gaststättenerlaubnis.
Der Ausschank von selbsterzeugtem Wein kann für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder in zwei Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten im Jahr erlaubnisfrei erfolgen. Es besteht aber eine Anzeigepflicht gegenüber der Gaststättenbehörde.
Zuständige Stelle
Gaststättenbehörde
Fristen
Den Betrieb einer Straußwirtschaft müssen Sie schriftlich oder persönlich mindestens zwei Wochen vor Beginn anzeigen.
Rechtsgrundlage
Unterstützende Institutionen
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) unterstützt Sie.