Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wernigerode, Stadt
Nur bei Hauptwohnsitz in Wernigerode.
Voraussetzungen
- gemeldeter Hauptwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gemäß § 3 Absatz 1 Parkgebührenordnung der Stadt Wernigerode Gebühren in Höhe von 30,70 Euro an.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.
Erforderliche Unterlagen
- bisherige Anwohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.