Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung wahrnehmen
Allgemeine Informationen
Die 4. Klasse ist der letzte Schuljahrgang der Grundschule. Durch die Aneignung und Anwendung von grundlegenden Kompetenzen im Lesen, Schreiben und Rechnen ist das Lernen an einer weiterführenden Schule möglich. Durch den Besuch einer weiterführenden Schule kommt Ihr Kind der Schulpflicht nach.
Weiterführende Schulen in Sachsen-Anhalt sind:
- die Sekundarschule,
- die Gesamtschule,
- die Gemeinschaftsschule,
- das Gymnasium.
Nicht alle Regionen halten alle aufgeführten weiterführenden Schulen vor.
In weiterführenden Schulen werden schulische Abschlüsse erworben, die für eine berufliche Ausbildung oder für ein Studium erforderlich sind.
Verfahrensablauf
Nachdem Ihr Kind das erste Halbjahr der 4. Klasse abgeschlossen hat, entscheiden Sie welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen soll.
- Mit dem Halbjahreszeugnis erhält Ihr Kind die Unterlagen zur Anmeldung an einer weiterführenden Schule.
- Ihre Grundschule bietet Ihnen eine Schullaufbahnberatung an, die Sie bei der Entscheidung, auf welche Schule Ihr Kind gehen soll, unterstützen kann.
- Die Anmeldung Ihres Kindes an einer weiterführenden Schule erfolgt mit der Schullaufbahnerklärung, die an die Grundschule ausgefüllt zurückgegeben werden muss.
Hinweis:
- Bei Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten melden Sie Ihr Kind mit einem formlosen Antrag direkt bei der entsprechenden Schule an.
- Bei Schulen in freier Trägerschaft melden Sie Ihr Kind auch direkt bei der entsprechenden Schule an.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie in einem Ratgeber des Ministeriums für Bildung Sachsen-Anhalt.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an ihre Grundschule.
Voraussetzungen
Eine Beratung ist kostenlos. Jedes Kind erhält eine Schullaufbahnempfehlung.
Fristen
Bitte beachten Sie den jeweiligen geltenden Terminplan zur Aufnahme an weiterführenden Schulen.
Erforderliche Unterlagen
- Formular zur Schullaufbahnerklärung
- gegebenenfalls formloser Antrag
Gebühren (Kosten)
keine