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Beratungsfolge

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r den Altkleidercontainer gibt es eine Sondernutzungserlaubnis. Der Erlaubnisnehmer leert den Container in der Regel wöchentlich.

Aufgrund der wenigen Containerstandorte im Stadtgebiet sind die Standorte in diesem Zeitraum oft bereits vermüllt. Die Unternehmen reagieren auch kurzfristig, wenn sie durch das Ordnungsamt zur Reinigung aufgefordert werden.

Eine regelmäßige Leerung in einem kürzeren Zeitraum ist aber nicht wirtschaftlich.

 

Zukünftig werden die Containerplätze durch die Umwelttruppe des Sachgebietes Grünanlagen kontrolliert und ggf. beräumt, da nicht nur Kleidersäcke, sondern auch oft sonstiger Müll neben (und in) den Containern abgelegt werden.

 

 

 

gez. Dorff

 Dezernent rgerservice

 

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Begründung:

Frau Lange thematisiert die Problematik eines Kleidercontainers an der Stadtfeld-Grundschule. Sie berichtet, dass um den Container herum zunehmend Müll und Textilien abgelagert würden, was zu einem unansehnlichen Zustand führe.

Sie fragt, ob das Ordnungsamt Möglichkeiten habe, den Betreiber zur Leerung oder zur Beseitigung des Mülls aufzufordern.

 

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