Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Aktuell ist das beidseitige Parken zulässig. Mit der dort ansässigen Glaubensgemeinschaft wurde durch die Stadtverwaltung Kontakt aufgenommen, die Problematik erörtert und darum gebeten, künftig nur noch einseitig zu parken.

Dies wurde durch die Vertreter der Glaubensgemeinschaft zugesichert, um künftig vorübergehende Parkprobleme zu vermeiden.

 

 

 

 

gez. Dorff

 Dezernent Bürgerservice

    

Reduzieren

Begründung:

Herr Lange erläutert, dass es im Bereich des sogenannten Brockhauses in Reddeber, gegenüber von Seat, zu Verkehrsproblemen komme. Eine dort ansässige Glaubensgemeinschaft verursache durch unregelmäßige Treffen und das beidseitige Parken ihrer Mitglieder eine Verengung der Straße. Dies führe zu erheblichen Behinderungen für die täglich 250 bis 300 Lkw der Abfallwirtschaft sowie zu gefährlichen Situationen für den Verkehr im Industriegebiet.

Er bittet um Prüfung, ob ein einseitiges Parkverbot für die betroffenen Zeiten glich ist.     

Reduzieren

17.07.2026    

nach oben