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Beratungsfolge

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Der betreffende Platz auf der Charlottenlust sowie die umliegenden Waldflächen befinden sich, mit Ausnahme der Zuwegung, in Privatbesitz.

Dem zuständigen Bauordnungsamt des Landkreises Harz ist der Vorgang bekannt.

Der Eigentümer kann im Rahmen der Verwaltung des eigenen Vermögens 2-3 Stellplätze für Wohnmobile vermieten. Eine Gewerbeanzeige ist wie auch für Ferienwohnungen nicht erforderlich.

 

 

gez. Dorff

 Dezernent Bürgerservice

    

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Begründung:

Herr Schult thematisiert einen Wohnmobilstellplatz auf dem ehemaligen Hundesportzentrum an der Charlottenlust. Er berichtet von zunehmender Vermüllung und der unsachgemäßen Entsorgung von Chemietoiletten im Wald.

Er fragt, ob es sich um einen offiziellen Stellplatz handele und ob eine Baugenehmigung oder Gewerbeanmeldung vorliege.

    

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14.07.2026     

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