Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Das Aufstellen von Snackautomaten würde nur dann erfasst, wenn dafür eine Sondernutzungserlaubnis notwendig wird. Für Snackautomaten erteilt die Stadt Wernigerode jedoch grundsätzlich keine Sondernutzungserlaubnisse. Somit stehen die Snackautomaten auf Privatgelände.

Gewerberechtlich benötigt der Aufsteller hierzu lediglich eine Gewerbeanzeige am Firmensitz. Die einzelnen Automatenstandorte sind gewerberechtlich keine Niederlassung.

 

Sollte das Ordnungsamt Hinweise zu Jugendschutzverstößen in Bezug auf die angebotenen Waren erhalten, werden diese an den Landkreis Harz als zuständige Jugendschutzbehörde weitergeleitet.

 

gez. Dorff

Dezernent Bürgerservice     

Reduzieren

Begründung:

 

 

Herr Fischer fragt nach, wieviele Snackautomaten es in Wernigerode mittlerweile gibt und was dort für Waren angeboten werden, die unter den Jugendschutz fallen     

Reduzieren

02.07.2026    

nach oben